Stellungnahme von Kirchenpräsident Christian zur Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 07. Juli 2011 zur Präimplantationsdiagnostik

Evangelische Kirche der Pfalz

08. Juli 2011

Der Deutsche Bundestag hat am 07. Juli 2011 mit 326 Stimmen mehrheitlich ein Gesetz verabschiedet, das die Präimplantationsdiagnostik (PID) in begrenzten Fällen für nicht rechtswidrig erklärt.

Ich achte diese demokratische Entscheidung, zumal die Abgeordneten mit großem Ernst die sich hier stellenden existenziellen und ethischen Fragen diskutiert und daraufhin ihre Gewissensentscheidung getroffen haben.
In der Sache bedauere ich allerdings diese Entscheidung. Denn so sehr ich den Wunsch von Eltern nach einem gesunden Kind nachvollziehen kann, wird durch die bedingte Freigabe der PID doch der unbedingte Schutz werdenden Lebens vom ersten Anfang an in Frage gestellt.

Deshalb habe ich mich am 18. Mai d.J. gemeinsam mit Bischof Dr. Wiesemann in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten unseres Kirchengebiets für ein Verbot der PID ausgesprochen.

Umso mehr kommt es jetzt,  nach der Entscheidung des Bundestages, darauf an, die im Gesetz erwähnten Ausnahmefälle, in denen die PID nicht rechtswidrig sein soll, eng zu begrenzen, um die Gefahr einer immer weiteren Ausdehnung der Anwendungsfälle auszuschließen.
Als evangelische Kirche werden wir uns auch mit unserer Diakonie auf die neue Situation einstellen und verstärkt Ansprechpartner für Eltern sein, die im Widerstreit ihrer Gefühle und Gedanken Menschen brauchen, die ihnen zuhören und sie zu verstehen suchen, die ihnen ermöglichen, Zweifel und Ängste auszusprechen, Argumente abzuwägen und zu überprüfen, um schließlich zu einer – auch unter ethischen Gesichtspunkten – guten Entscheidung zu kommen.

Ebenso werden wir in den Ethikkommissionen, in denen jeweils im Einzelfall ein Votum für oder gegen eine PID abgegeben werden soll, unsere Sicht argumentativ einbringen, auch im Blick auf die große Verantwortung, die damit Medizinerinnen und Medizinern zuwächst. Hier werden wir geltend machen, dass auch das beschädigte und beeinträchtigte, das verletzte und verletzliche Leben vorbehaltlos als menschliches Leben geachtet und gewürdigt werden muss.

Speyer, den 07. Juli 2011