Verwaltungen von EKD und UEK wachsen weiter zusammen

OKR Guntau übernimmt Dezernat in der UEK-Kirchenkanzlei

Union Evangelischer Kirchen (UEK)

30. März 2004

Die Verzahnung der Verwaltungen von Evangelischer Kirche in Deutschland (EKD) und Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) schreitet weiter voran: Im April wird der Leiter der Rechtsabteilung im Kirchenamt der EKD, Oberkirchenrat Burkhard Guntau, die Leitung des Dezernates II in der Kirchenkanzlei der UEK in Berlin übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge des bisherigen Vizepräsidenten der Kirchenkanzlei, Dr. Jürgen Rohde, an.

„Im Wesentlichen wird es darum gehen, die Organe der UEK bei der derzeitigen Strukturreform zu beraten“, sagt Guntau mit Blick auf seine künftigen Aufgaben. Der Oberkirchenrat freut sich, auf diese Weise an der Förderung der Einheit des deutschen Protestantismus mitwirken zu können: „Dies ist eine der wichtigsten Reformen seit 1945, die sich der deutsche Protestantismus vorgenommen hat.“ Zugleich warten eine Reihe von spezifischen UEK-Aufgaben auf Guntau, „zum Beispiel die Geschäftsführung des Rechtsausschusses der UEK, wo Fragen des Pfarrdienstrechtes zur Beratung anstehen“, so der Leiter der Kirchenkanzlei, Dr. Wilhelm Hüffmeier.

Guntau ist seit 1996 im EKD-Kirchenamt tätig. Dienstort des 56-Jährigen, der auch Mitglied der Synode der hannoverschen Landeskirche ist, bleibt Hannover. Als Referent vor Ort wird Dr. Markus Kapischke nach Berlin entsandt. Kapischke, der von 2000 bis 2003 wissenschaftlicher Referent am Kirchenrechtlichen Institut der EKD in Göttingen war, arbeitet seit Januar 2004 im Kirchenamt der EKD. Seinen Dienst in der UEK-Kirchenkanzlei wird er am 1. April antreten.

Berlin, 30. März 2004

Pressestelle der UEK
Karoline Lehmann

Oberkirchenrat Guntau