Änderungen des Personenstandsgesetzes

Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche sieht keinen veränderten Handlungsbedarf bei kirchlichen Trauungen

Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche

03. Juli 2008

Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche hält weiterhin an ihren Grundlinien für das kirchliche Handeln bei der Trauung fest.

In der zukünftigen Fassung des staatlichen Personenstandsgesetztes entfällt der Passus, dass ein Traupaar eine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung vollzogen wird. Diese Änderung hat jedoch für die Praxis in der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche bei Trauungen keine Folgen.

In den Grundlinien für das kirchliche Handeln bei der Trauung wird zunächst erläutert, dass unter einer Trauung ein Gottesdienst zu verstehen ist, der „anlässlich der Eheschließung zweier Christen“ gefeiert wird. In diesem Gottesdienst erhalten die Eheleute den Segen Gottes. Ihnen wird „Gottes Gebot und Verheißung für ihre Ehe verkündigt.“ Weiter wird betont, dass ein Pastor oder eine Pastorin sich „vor dem Vollzug einer Trauung davon zu überzeugen hat, dass die Ehe rechtsgültig geschlossen worden ist.“

Das bedeutet, dass vor einer kirchlichen Trauung in der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche auch weiterhin die Ehe standesamtlich geschlossen werden muss. Es ist jedoch vorstellbar, dass Paare, die aus wohlerwogenen Gründen keine Ehe vor dem Standesbeamten schließen wollen, aber eine geistliche Begleitung ihrer Lebensgemeinschaft suchen, die Möglichkeit der Fürbittenandacht erhalten.

Schleswig / Kiel, 03. Juli 2008

Mathias Benckert
Pressereferent