Kirchliche Trauung auch zukünftig an standesamtliche Hochzeit gekoppelt

Eheleute müssen Eheschließung urkundlich nachweisen

Evangelisch-reformierte Kirche

03. Juli 2008

In der Evangelisch-reformierten Kirche ist auch weiterhin die kirchliche Trauung an eine rechtsgültige Eheschließung bei einem Standesamt gebunden. Das hat die Kirchenleitung auf ihrer jüngsten Sitzung entschieden. Die Entscheidung war nach einer Änderung des Personenstandsgesetzes durch den Bundestag notwendig geworden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt hier, dass eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Heirat nicht mehr grundsätzlich verboten ist. Nach noch gültiger Rechtslage würde diese als Ordnungswidrigkeit behandelt. Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung über diese Gesetzesänderung ausführlich.

Die Evangelisch-reformierte Kirche hält an der Anknüpfung der kirchlichen Trauung an die Zivilehe fest, da das bürgerliche Recht wesentliche Kriterien des evangelischen Eheverständnisses zur Grundlage habe, erläutert der Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche, Johann Weusmann. Außerdem gehe es im Kirchengesetz der Evangelisch-reformierten Kirche über die kirchliche Trauung nicht darum, zwei Menschen miteinander zu verheiraten. Es werde ihnen vielmehr der Segen Gottes für ihre Ehe zugesprochen. Daher sei es nicht notwendig, dass die Änderung des staatlichen Rechts eine Änderung des kirchlichen Rechts notwendig mache.

Damit ist es weiterhin notwendig, dass Ehepaare beim Pastor oder bei der Pastorin vor einer kirchlichen Trauung ihre Eheschließung urkundlich nachweisen müssen. Das Kirchenrecht bedürfe erst dann einer Änderung, so Weusmann, wenn auch die Zivilehe nicht mehr auf den Grundlagen Freiwilligkeit, Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Dauer beruhen würde.

Leer, den 03. Juli 2008

Ulf Preuß
Pressesprecher