Menschen in Not brauchen Beistand und Trost - nicht Hilfe zum Selbstmord

Landesbischof Friedrich fordert Verbot der Vermittlung von Suizidgelegenheiten

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

02. Juli 2008

Landesbischof Johannes Friedrich fordert ein Verbot gewerblicher und organisierter Vermittlung von Suizidgelegenheiten. Der entsprechende Gesetzesantrag, der von mehreren Bundesländern – darunter dem Freistaat Bayern – im Bundesrat eingebracht wurde und am kommenden Freitag, 4. Juli, dort beraten wird, habe seine „vollste Unterstützung“, erklärte Friedrich heute in München.

Der bayerische Landesbischof: „Wer gewerbsmäßig und systematisch das Ziel verfolgt, Menschen durch Bereitstellung von Gift oder Tötungswerkzeug den Suizid zu erleichtern, der tritt die Humanität unseres Gemeinwesens und besonders die Menschenwürde der Betroffenen mit Füßen. Denn Menschen in Not brauchen Beistand, bestmögliche medizinische Versorgung, Seelsorge und Trost, nicht aber professionelle Anbieter von „Serviceleistungen“, die zur Selbsttötung verlocken und daraus womöglich auch noch Profit schlagen. Deshalb ist es dringend geboten, solchen Organisationen und auch ihren Helfershelfern durch ein klares Verbot und Strafandrohung das Handwerk zu legen.“

Ausdrücklich dankte der Landesbischof der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk und der gesamten Staatsregierung für die entsprechende Gesetzesinitiative. Zugleich unterstrich er „die Notwendigkeit des Ausbaus palliativmedizinischer Angebote, die leider immer noch weit hinter dem Bedarf zurück bleibt.“

Friedrich: „Nur wenn alle Menschen darauf vertrauen können, dass ihnen bestmögliche Pflege und Begleitung in Alter, Krankheit und am Ende des Lebens zuteil werden, werden auch die todbringenden „Sterbehelfer“ keine Opfer mehr finden. Es ist wichtig, dass der Rechtsstaat dem unseligen Treiben der Suizidvermittler klar entgegentritt. Mindestens ebenso wichtig ist aber, die Ängste und Sorgen von Kranken und Pflegebedürftigen ernst zu nehmen und ihnen konkrete Hilfe anzubieten. “

Der Gesetzesantrag von Hessen, Saarland, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern sieht die Einfügung eines § 217 im Strafgesetzbuch vor, um die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten. Laut der vom federführenden Rechtsausschuss sowie vom Gesundheitsausschuss im Bundesrat vorgeschlagenen Fassung, die am 4. Juli zur Abstimmung kommt, soll bestraft werden, „wer ein Gewerbe betreibt oder eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen“. Unter Strafe gestellt werden soll zudem die maßgebliche geistige und wirtschaftliche Förderung derartiger Organisationen – sei es durch deren Mitglieder oder durch Außenstehende.

München, 02. Juli 2008

Johannes Minkus
Pressesprecher