Pommersche Kirche: Vorpommern als Region erhalten

Erklärung der Kirchenleitung nach Gespräch mit dem Innenminister

Pommersche Evangelische Kirche

Die Kirchenleitung der Pommerschen Evangelischen Kirche hat sich im hinsichtlich der geplanten Kreisgebietsreform dafür ausgesprochen, Vorpommern als einheitliches Territorium in einem der neuen Regionalkreise zu erhalten.
Dem war ein Gespräch mit Innenminister Gottfried Timm am 21. März 2003 über die geplante Reform der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen.

Der Erhalt Vorpommerns sei für das Zusammenwachsen der beiden Landesteile in einem gemeinsamen Bundesland von großer Bedeutung und auch durch die besondere Geschichte Pommerns nach dem zweiten Weltkrieg geboten. Insgesamt wurde die geplante Reform der Verwaltung als notwendig begrüßt.

Innenminister Timm ermutigte die Pommersche Kirche, eine breite Diskussion über die Frage der vorpommerschen Identität und den damit verbundenen Folgen für die Neuordnung der Verwaltungsstrukturen anzuregen. Die Kirchenleitung verabschiedete dazu eine Stellungnahme. Diese ist im Wortlaut angefügt:

Die Pommersche Evangelische Kirche sieht sich veranlasst, zur geplanten Kreisgebietsreform im Land Mecklenburg – Vorpommern Stellung zu nehmen. Sie konzentriert sich dabei auf Gesichtspunkte, die eigene Erfahrungen der Landeskirche bzw. deren unmittelbare Belange betreffen. Damit knüpft die Pommersche Evangelische Kirche an  Verlautbarungen der Landessynode und der Kirchenleitung aus dem Jahr 1990 an, mit denen auf die Identität Pommerns hingewiesen und an die besonderen Erfahrungen bei der Aufrechterhaltung der Region Vorpommern erinnert wurde.

1. Nach 1945 war die Pommersche Kirche lange Zeit die einzige Institution auf dem Gebiet der DDR, die sich um den Fortbestand der Identität Pommerns bemüht hat. Nur aufgrund unabweisbaren politischen Drucks trug sie von 1968 bis 1989 den Namen „Evangelische Landeskirche Greifswald“. In den 80er Jahren bereits hat sie sich mit Erfolg um die Wiederaufnahme der Bezeichnung „Pommern“ in öffentliche Verlautbarungen bemüht und die erneute Annahme des Namens „Pommersche Evangelische Kirche“ betrieben.

2. Geschichte und Kultur machen Vorpommern zu einem unverwechselbaren Gebiet. Die Integration der beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern in das gemeinsame Bundesland ist in Teilen gelungen, bleibt aber weiterhin eine Aufgabe, die politische Anstrengungen verlangt. Das Zusammenwachsen erfordert nach wie vor Sensibilität.

3. Wenn die vorpommersche Region als solche erkennbar bleiben soll, (Landesverfassung Artikel 1 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1 u. a.), setzt dies voraus, dass diese Region in Mecklenburg– Vorpommern erkennbar bleibt. Dieser Landesteil muss geschlossen dargestellt und gestaltet werden.

4. Aus Sicht der Landeskirche bedeutet das, dass Pommern als europäische Region erkennbar bleibt. Dies gilt insbesondere für die Nachbarschaft mit Polen, der im europäischen Einigungsprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Im Blick auf die vertraglichen und partnerschaftlichen Beziehungen zu den benachbarten polnischen Kirchen ist die Landeskirche selbst am europäischen Einigungsprozess beteiligt. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass mittelfristig mit einer größeren Bedeutung Stettins auch für die umliegenden deutschen Städte und Dörfer zu rechnen ist.

5. Die bevorstehende Gebietsreform sollte genutzt werden, um inzwischen erkennbare Fehler aus der 1993/94 vollzogenen Gestaltung der Kreise zu korrigieren. Dies sollte entschieden vollzogen werden und auf Dauer angelegt sein. Demmin muss in diesem Zusammenhang Teil Vorpommerns bleiben. Für die Zuordnung des Gebietes Uecker- Randow zu Neubrandenburg sollten keine vorläufigen infrastrukturellen Gegebenheiten ausschlaggebend sein.

6. Die Landeskirche hat mit der Reduzierung der ehemals 13 ( früher 17) auf jetzt vier Kirchenkreise gute Erfahrungen gemacht. Insofern kann sie zu einer Vereinfachung und Straffung auch im kommunalen Bereich nur Mut machen.

7. Aus der Sicht der Landeskirche liegt es nahe, die Neugliederung so vorzunehmen, dass der vorgesehene Regionalkreis identisch mit den Grenzen Vorpommerns gebildet wird. Dabei sollte eine bewusste Zusammenarbeit über diese Grenzen hinweg in jedem Fall selbstverständlich sein.

8. Die Landeskirche geht davon aus, dass das Verfahren der Kreisgebietsreform so gestaltet wird, dass die Bevölkerung in höchstem Maße bei diesen einschneidenden Veränderungen beteiligt wird.

Greifswald, 26. März 2003
Torsten Amling
Pressesprecher