Sondierungsgespräche für Nordkirche haben begonnen

Steuerungsgruppe aller drei Kirchen nahm Arbeit in Lübeck auf

Pommersche Evangelische Kirche

15. Juni 2007

Lübeck/Greifswald. Nachdem die Kirchenleitungen der drei Landeskirchen – Nordelbische Kirche, Mecklenburgische Kirche und Pommersche Kirche – durch jeweils eigene Beschlüsse offiziell den Weg für Sondierungsgespräche zu einer möglichen Fusion freigemacht hatten, trafen sich Vertreter der drei Kirchen gestern zu ihrer ersten Sitzung in Lübeck.

Diese von den Landeskirchen eingesetzte Steuerungsgruppe wird geleitet von der Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter. Von Seiten der beiden anderen Landeskirchen nahmen u. a. deren Bischöfe Hermann Beste und Dr. Hans-Jürgen Abromeit teil.

Die Steuerungsgruppe hat die Aufgabe, für die Herbstsynoden der drei Landeskirchen eine gleichlautende Beschlussvorlage zu erarbeiten und den Zeitplan zur Bildung einer gemeinsamen evangelischen Kirche im Norden aufzuzeigen.

Bischöfin Wartenberg-Potter bewertete die Arbeitsatmosphäre der Steuerungsgruppe als ein konzentriertes und konstruktives Miteinander. „Der gemeinsame Weg ist beschritten. Ich bin zuversichtlich, dass die Synoden und Gemeinden einen überzeugenden Vorschlag mit der Version einer lebendigen und einladenden Kirche im Norden vorgelegt bekommen, “ sagte die Bischöfin.

Die Beratungen der Steuerungsgruppe werden in dichter Terminfolge bis zum Herbst fortgesetzt.

Greifswald, 15. Juni 2007

Torsten Amling
Pressesprecher


Beschluss der Kirchenleitungen zur Bildung einer Nordkirche im Wortlaut

Als Ergänzung zur gestern verbreiteten Pressemeldung „Sondierungsgespräche über Nordkirche haben begonnen“ finden Sie folgend den Wortlaut der Empfehlung der drei Kirchenleitungen vom 10./11. Mai 2007 in Greifswald. Nachdem alle drei Kirchenleitungen (Nordelbien, Mecklenburg, Pommern) inzwischen auch auf getrennten Sitzungen dies auch beschlossen haben, wird der Text hiermit veröffentlicht.

Greifswald, 15. Juni 2007

Torsten Amling
Pressesprecher

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der gemeinsamen Sitzung der Kirchenleitung der ELLM, NEK und PEK vereinbaren:

Den Kirchenleitungen der ELLM, NEK und PEK wird folgender Beschluss empfohlen:

Fusion

1.
Die Kirchenleitungen der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche nehmen in Vorbereitung ihrer Synoden im  Herbst 2007 Sondierungsgespräche auf mit dem Ziel, gleichlautende Beschlussvorlagen für die künftige Fusion ihrer Kirchen zu erarbeiten.

2.
Die Kirchenleitungen richten zur Durchführung dieser Sondierungsgespräche eine Steuerungsgruppe ein, in die sie jeweils folgende Personen entsenden:

- für die ELLM:
ein Mitglied des Synodenpräsidiums,
den Vorsitzenden der Kirchenleitung,
zwei weitere Mitglieder der Kirchenleitung, davon ein Mitglied des Oberkirchenrates,

- für die PEK:
ein Mitglied des Synodenpräsidiums,
den Vorsitzenden der Kirchenleitung,
zwei weitere Mitglieder der Kirchenleitung, davon ein Mitglied des Konsistoriums,

- für die NEK:
ein Mitglied des Synodenpräsidiums,
den Vorsitzenden der Kirchenleitung oder die für den Geschäftsbereich zuständige Bischöfin,
ein weiteres Mitglied der Kirchenleitung und eine/n VertreterIn des NKA

Die Geschäftsführung wird wahrgenommen von dem Referenten der Kirchenleitung der NEK.

Als Vorsitzende der Steuerungsgruppe wird Bischöfin Wartenberg-Potter den drei Kirchenleitungen zur Berufung vorgeschlagen. Die beiden anderen Kirchenleitungsvorsitzenden werden zu stellvertretenden Vorsitzenden der Steuerungsgruppe berufen.

3.
Die Steuerungsgruppe erhält den Auftrag, für die Herbstsynoden der beteiligten Landeskirchen unter Berücksichtigung bereits vorhandener Papiere und Ergebnisse eine beschlussfähige Vorlage zu erstellen, die gleichlautend den Synoden zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Vorlage soll folgende Punkte enthalten:

3.a
Die drei Landeskirchen ELLM, NEK und PEK streben eine Fusion durch die Bildung einer neuen gemeinsamen Kirche an.

3.b
Die Steuerungsgruppe klärt, an welchen Punkten die Verhandlungen vorrangig aufgenommen werden sollen, z.B.:

Leitidee für eine gemeinsame Kirche im Norden (theologische / ekklesiologische Grundlegungen, Bekenntnisfragen),

Verfassung (einschl. Wahlrecht),

Leitungsstrukturen, Gemeinde-, Kirchenkreisstrukturen, Sprengelstrukturen

Dienste und Werke,

Öffentlichkeitsarbeit,

Verwaltung (einschl. Bauwesen),

Dienst- und Arbeitsrecht (einschl. Vergütungs- und Besoldungsrecht, MAV),

Vermögensverhältnisse,

Haushaltsgestaltung, Finanzsystem, Stellenplan

Standorte,

Mitgliedschaft in Kirchenbünden,

Anstellungsträgerschaft und Besoldungs- / Vergütungs- und Finanzierungsfragen der Arbeitsstelle für Geschäftsführung und Prozessbegleitung.

3.c
Die Steuerungsgruppe erstellt einen Zeitplan für das Fusionsvorhaben und benennt die Zeitpunkte, an denen Zwischenstationen und Verbindlichkeit erreicht sein sollen.

3.d
Zur Arbeitsweise der Steuerungsgruppe:

Die Steuerungsgruppe bereitet die Entscheidungen der auftraggebenden Kirchenleitungen und Synoden vor.

Sie kann themenbezogene Untergruppen einsetzen, in denen immer alle drei Landeskirchen vertreten sein sollen.  Die Untergruppen erhalten ihre Aufträge lediglich von der Steuerungsgruppe und arbeiten unter deren Regie.

4.
Die Kirchenleitungen werden ihren Synoden vorschlagen, eine gemeinsame Arbeitsstelle für Geschäftsführung und Prozessbegleitung des Fusionsprozesses einzusetzen. Diese ist mit professioneller Prozessbegleitung zu besetzen.

5.
Die Kirchenleitungen bitten die Synoden, dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen Kooperationen und Partnerschaften zwischen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen sowie Einrichtungen der einzelnen Landeskirchen vertieft werden, neue Partnerschaften gebildet werden und diese gezielte Förderung erfahren.

6.
Verständigung zum Verfahren:
Eine Veröffentlichung des Textes wird nach den Beschlussfassungen durch die Kirchenleitungen gemeinsamen miteinander abstimmt.

Die Grundzüge der Beschlussempfehlung können in der Öffentlichkeit kommuniziert werden.