Verpflichtung: Jugendliche vor Gewalt schützen

Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen verabschiedet Selbsterklärung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Evangelische Kirche von Westfalen

14. Juni 2010

  Westfalen. Um Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz vor sexueller und anderer Gewalt zu bieten, sollen alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in Westfalen eine entsprechende Selbsterklärung abgeben.

Das hat die Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) am 11. Juni beschlossen.

„Wir achten die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen“, so der Ausgangspunkt der Selbstverpflichtung. Im Einzelnen unterzeichnen die Haupt- und Ehrenamtlichen die Verpflichtung, für Kinder und Jugendliche „ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld“ zu erhalten oder zu schaffen. Sie verpflichten sich, alles zu tun, damit sexuelle Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen von Gewalt verhindert werden. „Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung bewusst und missbrauche meine Rolle nicht im Umgang mit mir anvertrauten jungen Menschen“, heißt es weiter in der Erklärung. Die Unterzeichner sollen auch auf mögliche Anzeichen von Gewalt und auf Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende oder Teilnehmer in den Angeboten und Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit achten.

„Über die bereits vorhandene Thematisierung in den Schulungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evangelischen Jugend von Westfalen hinaus ist diese Selbsterklärung ein kräftiger Anstoß, das Thema Kindesschutz überall offensiv aufzunehmen“, so Udo Bußmann, Landesjugendpfarrer der EKvW und Vorsitzender der Jugendkammer.

Die Erklärung soll insbesondere als didaktisches Material in den Schulungen für ehrenamtlich Tätige eingesetzt werden. Besonders betonten die Mitglieder der Jugendkammer, dass es sich bei dieser Selbsterklärung nicht um einen Ausdruck von Misstrauen gegenüber ehrenamtlich Mitarbeitenden handle. Vielmehr solle sie einen Prozess der Verständigung und Auseinandersetzung innerhalb der Evangelischen Jugend anstoßen, der sich sowohl an ehrenamtlich als auch an hauptamtlich Tätige richtet. Die 16 anwesenden Jugendkammermitglieder unterschrieben die Erklärung alle unmittelbar nach dem Beschluss und wollen damit auch Kollegen und Mitarbeiter über das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit hinaus ermutigen, sich dieser Erklärung anzuschließen und die aktive Auseinandersetzung mit dem wichtigen Thema Kindesschutz zu suchen.

Die Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) ist das oberste beschlussfassende Gremium des Jugendverbandes Evangelische Jugend von Westfalen. Zu den Mitgliedern gehören die Jugendarbeit der Kirchenkreise und Gemeinden der EKvW und die Jugendverbände CVJM (Christlicher Verein Junger Menschen - Westbund), EC (Entschieden für Christus), esw (Evangelische Schülerinnen Arbeit), LJV (Landesjugendvertretung) innerhalb der räumlichen Grenzen der EKvW.

In der EKvW gibt es seit 2001 klare und transparente Regeln zum Umgang mit sexueller Gewalt. Anschuldigungen und Verdachtsmomenten ist demnach unverzüglich nachzugehen. Sollte ein Verdacht bestehen, werden betroffene kirchliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sofort vom Dienst suspendiert. Wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht bereits im Gange sind, erfolgt Strafanzeige. Eine enge Zusammenarbeit mit den Justizbehörden ist selbstverständlich. Es gibt ein geregeltes System mit geschulten Ansprechpersonen, an die sich Opfer, aber auch Beschuldigte wenden können. In fast jedem der 31 Kirchenkreise steht mindestens eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner (möglichst eine Frau und ein Mann) zur Verfügung. Sie haben auch die Aufgabe, das Thema auf der Tagesordnung zu halten.
Ansprechpartner und weitere Informationen:

Erklärung der Jugendkammer der EKvW zum Kindesschutz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche von Westfalen.

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