Kirchenpräsident und Bischof fordern generelles PID-Verbot

Schad und Wiesemann formulieren gemeinsame Haltung in der Frage der Präimplantationsdiagnostik

Evangelische Kirche der Pfalz

23. Mai 2011

Speyer (lk/is). Für ein gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ohne Ausnahmen haben sich der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Christian Schad, und der Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, ausgesprochen. In einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten der Pfalz und der Saarpfalz halten die beiden Repräsentanten der großen Kirchen ein grundsätzliches Verbot für angemessen, weil sich ihrer Ansicht nach die PID nicht auf Fälle begrenzen lässt, in denen sie ausschließlich zum Ziel hat, überhaupt lebensfähige Embryonen zu identifizieren.

Schad und Wiesemann halten es für geboten, den Beginn des menschlichen Lebens und damit den Beginn von Menschenwürde und Lebensschutz bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle anzusetzen. Nur so könne man dem hohen Gut des Schutzes der Menschenwürde einerseits und der Bestimmung des Menschen zum Ebenbild Gottes andererseits gerecht werden. „Wir haben nicht das Recht, über Wert oder Unwert menschlichen Lebens zu entscheiden! Darin sehen wir uns auch verfassungsrechtlich gestützt“, schreiben Kirchenpräsident und Bischof in ihrem Brief.

Sofern die PID nicht therapeutischen Zwecken diene, sondern ausschließlich dem Zweck der Selektion, ist sie nach Auffassung Schads und Wiesemanns abzulehnen. In diesem Fall werde keine Diagnose gestellt, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu heilen, die PID geschehe vielmehr mit der erklärten Absicht, Embryonen bei Vorliegen von Gendefekten zu vernichten. Behindertem Leben werde damit nur ein geminderter Lebensschutz zuerkannt. „Eine gezielte Vernichtung von Embryonen mit dem Merkmal ‚Behinderung‘ untergräbt aber nicht bloß deren Lebensrecht, sondern ist auch eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und Krankheit“, sagen Schad und Wiesemann.

Ausnahmefälle halten Kirchenpräsident und Bischof nur für den Fall denkbar, wenn die Auswahl nach dem Unterscheidungskriterium Leben oder Tod geschähe. Wenn ein möglicherweise lebensfähiger Embryo in Konkurrenz zu einem oder mehreren gleichzeitig eingesetzten, nicht lebensfähigen, träte und so seine Chance sänke, sich zu entwickeln – „dann könnte die PID dazu hilfreich sein, dass überhaupt Leben entstehen kann. In diesem Fall ginge es nicht um die Selektion zwischen lebenswertem und weniger lebenswertem Leben, sondern um die Identifikation von überhaupt lebensfähigen Embryonen.“ Da die Anwendung der PID auf diese Fälle jedoch nicht zu begrenzen sei, „können wir derzeit nur ein generelles Verbot der PID befürworten“, erklären Schad und Wiesemann.

Kirchenpräsident und Bischof betonen in ihrem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, dass die  Kirchen mit ihrer Diakonie und Caritas weiterhin Ansprechpartner für Eltern bleiben werden, „die im Widerstreit ihrer Gefühle und Gedanken Menschen brauchen, die ihnen zuhören, sie zu verstehen suchen und ihnen ermöglichen, zu einer – auch unter ethischen Gesichtspunkten – guten Entscheidung zu kommen.“

Schad und Wiesemann bedankten sich in Ihrem Brief ausdrücklich bei den Abgeordneten für die ruhig, sachlich und mit dem gebotenen Ernst geführte Debatte in der ersten Lesung der Gesetzentwürfe. „Dass nicht wenige Parlamentarier Gewissensgründe auf Basis des christlichen Glaubens für sich geltend gemacht haben, hat uns gefreut“, erklären die Geistlichen. Im Juni debattiert der Deutsche Bundestag die drei Gesetzentwürfe zu PID, die von einem strikten Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung des umstrittenen Verfahrens reichen, in zweiter und dritter Lesung.

23. Mai 2011

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