Landessynode beschliesst einheitliches Pfarrdienstrecht

Evangelische Landeskirche in Baden

18. April 2011

Bad Herrenalb. Mit großer Mehrheit hat die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden das Pfarrdienstrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übernommen. Zur strittigen Frage des Zusammenlebens gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Pfarrhaus wurde keine gesetzliche Regelung getroffen.

Wir sind von einem Konsens der Beurteilung von gelebter Homosexualität in unserer Landeskirche weit entfernt“, berichtete Pfarrer Theo Breisacher, Vorsitzender des Hauptausschusses. Dennoch müsse man es aushalten, dass jeder in seiner Entscheidung seiner Verantwortung vor Gott  und seinem persönlichen Gewissen verpflichtet sei, sagte Breisacher. Daher sei eine untergesetzliche Regelung die sinnvollste Entscheidung gewesen, um individuelle Lösungen zu ermöglichen. „Dies wird hoffentlich auch der Befriedung innerhalb unserer Landeskirche beitragen“, meinte Breisacher im Blick auf die Diskussionen vor der Synode. Der Evangelische Oberkirchenrat will künftig im Einzelfall und im Konsens mit den Gemeinden und den betreffenden Personen auch Pfarrerinnen und Pfarrern in eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Leben im Pfarrhaus ermöglichen.

Präsidentin Margit Fleckenstein bedankte sich bei den Synodalen für die sachliche Diskussion: „Wir können nicht nach Mehrheiten über die Interpretation der Bibel abstimmen.“ Der Umgang der Synode mit der Thematik und dem Dissens sei beispielhaft für ein gutes und respektvolles Miteinander in der gesamten Landeskirche. Auch Landesbischof Ulrich Fischer äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis. „Die Entscheidung hilft uns, in sorgsamer Wahrnehmung der jeweiligen Situation von Gemeinden und der betroffenen Pfarrerschaft zu handeln“, sagte der Bischof.

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