Weltweite Ächtung des Klonens gefordert

Landesbischof Gerhard Maier und Bischof Gebhard Fürst kritisieren Instrumentalisierung des Menschen zum Verbrauchsgut

Evangelische Landeskirche in Württemberg

13. Februar 2004

Landesbischof Gerhard Maier und Bischof Gebhard Fürst kritisieren Instrumentalisierung des Menschen zum Verbrauchsgut und Biomaterial/ Forschungsfreiheit nicht gegen Lebensrecht des Embryos abwägen

Landesbischof Gerhard Maier (Stuttgart )und Bischof Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart) haben das Klonen von Menschen in Südkorea scharf kritisiert. In einer am Freitag (13. Februar) veröffentlichten gemeinsamen Erklärung beklagen die Bischöfe das Fehlen eindeutiger Regelungen zur weltweiten Ächtung jeglichen Klonens.

Das Fehlen solcher Regelungen ermögliche, dass das technisch Machbare „zu ethisch nicht verantwortbaren Fakten“ führe. Die Unterscheidung zwischen „therapeutischem“ und „reproduktivem“ Klonen halten die Bischöfe für praktisch sinnlos und ethisch nicht tragfähig, da sich die Klontechnik nicht unterscheide und in beiden Fällen ein genetisch kopierter embryonaler Mensch erzeugt werde. „Somit öffnet derjenige, der das therapeutische Klonen erlaubt, auch Tor und Tür für das angeblich nicht gewollte reproduktive Klonen.“

„Die medizinische Forschung mit menschlichen Embryonen ist ein Eingriff in ihr Recht auf Leben und ihre Integrität sowie ein Verstoß gegen die Menschenwürde“, stellen Fürst und Maier fest. Indem der Embryo für Forschungszwecke getötet werde, sei er nicht mehr Zweck an sich, sondern werde als bloßes Mittel betrachtet. „Menschliche Embryonen sind aber nicht ein moralisch indifferentes Biomaterial, mit dem man nach Belieben verfahren kann.“ Vielmehr seien sie Menschen von Anfang an und als solche zu behandeln.

Bereits das therapeutische Klonen zu Forschungszwecken wirft nach Ansicht der Bischöfe schwerwiegende ethische Fragen auf. So würden Frauen als Eizellspenderinnen benötigt und müssten sich dazu einer nicht risikofreien Hormonbehandlung aussetzen. Insbesondere müssten die aus den Eizellen entstehenden Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen getötet werden. Der Mensch werde so durch das Klonen zum Produkt der Technik und für fremde Zwecke instrumentalisiert. Menschliches Leben dürfe aber niemals „zum Verbrauchsgut werden“. Beide Bischöfe betonen, dass sie eine solche Herabsetzung des Wertes des menschlichen Lebens nicht hinnehmen werden, auch nicht aus noch so verständlichen Forschungsinteressen oder vermeintlichen Heilsversprechen heraus.

Die Deutsche Bundesregierung fordern Fürst und Maier auf, „die eindeutige Willensbekundung des Bundestags endlich zu beachten“ und sich energisch für eine weltweite Ächtung des Klonens einzusetzen. Die Regierung sei mitverantwortlich dafür, dass im November keine Konvention der Vereinten Nationen zu einem weltweiten Verbot jeglichen Klonens erreicht worden sei. An die in den einschlägigen Forschungsprojekten tätigen Wissenschaftler wird appelliert, die Menschenwürde auch der Embryonen zu achten und ihr Leben nicht „einem maßlosen Forschungsdrang zu opfern“. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes komme die Menschenwürde unabhängig von ihrer Entwicklungsstufe dem Menschen „aufgrund seines Menschseins zu, das mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt“. Daher ließen sich die Forschungsfreiheit und mögliche Gesundheitsinteressen anderer keinesfalls gegen das Lebensrecht des Embryos abwägen.

Bischof Dr. Gebhard Fürst

Landesbischof Dr. Gerhard Maier

Gemeinsame Presseerklärung der Bischöfe in Württemberg zum Klonen von Menschen

Menschliches Leben ist kein Verbrauchsgut

Zum ersten Mal haben Forscher in Südkorea Menschen geklont. Die dreißig Embryonen, die sie im Reagenzglas hergestellt hatten, haben sie zwar schon nach wenigen Tagen wieder getötet. Sie hatten diesmal auch nicht die Absicht, sie in den Leib einer Frau einzupflanzen, damit ein Klon-Baby heranwächst. Aber sie haben den ersten Beleg dafür geliefert, dass eben dies eines Tages möglich sein wird.

Wir kritisieren das Geschehen aufs Schärfste und sehen jetzt auf dramatische Weise die Befürchtungen bestätigt: Das Fehlen eindeutiger Regelungen führt dazu, dass das technisch Machbare ethisch nicht verantwortbare Fakten schafft.

Es zeigt sich, dass auch die Unterscheidung zwischen ‚therapeutischem’ und ‚reproduktivem’ Klonen praktisch sinnlos und ethisch nicht tragfähig ist, da sich die Technik nicht unterscheidet und in beiden Fällen ein genetisch kopierter embryonaler Mensch erzeugt wird. Somit öffnet derjenige, der das ‚therapeutische Klonen’ erlaubt, auch Tor und Tür für das angeblich nicht gewollte ‚reproduktive Klonen’.

Zweifellos aber wirft auch das therapeutische Klonen bereits schwerwiegende ethische Fragen auf. So werden Frauen als Eizellenspenderinnen benötigt und müssen sich dazu einer nicht risikofreien Hormonbehandlung aussetzen. Insbesondere müssen die aus den Eizellen entstehenden Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen getötet werden. Durch das Klonen wird der Mensch zum Produkt der Technik. Beim Klonen handelt es sich um die Instrumentalisierung von Menschen. Menschliches Leben darf aber niemals zum Verbrauchsgut werden. Auch aus noch so verständlichen Forschungsinteressen oder vermeintlichen Heilsversprechen werden wir eine Herabsetzung des Wertes menschlichen Lebens nicht hinnehmen.

Die medizinische Forschung mit menschlichen Embryonen ist ein Eingriff in ihr Recht auf Leben und ihre Integrität sowie ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Indem der Embryo getötet wird, um Forschung betreiben zu können, wird er nicht als Zweck an sich, sondern nur als bloßes Mittel betrachtet. Menschliche Embryonen aber sind nicht ein moralisch indifferentes Biomaterial, mit dem nach Belieben verfahren werden kann. Embryonen sind Menschen von Anfang an und als solche zu behandeln.

Nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist die Menschenwürde nicht an bestimmte Leistungsniveaus und Entwicklungsstufen gebunden, sondern kommt dem Menschen aufgrund seines Menschseins zu, das mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle beginnt (vgl. auch Embryonenschutzgesetz). Daher lassen sich die Forschungsfreiheit und mögliche Gesundheitsinteressen anderer keinesfalls gegen das Lebensrecht des Embryos abwägen.

Auch die Deutsche Bundesregierung hat mit zu verantworten, dass in der UN im November 2003 keine Konvention erreicht werden konnte, die sowohl das reproduktive wie auch das so genannte therapeutische Klonen weltweit verbietet. Dieses Verhalten der Bundesregierung wiegt umso schwerer, als sie vom Deutschen Bundestag parteiübergreifend aufgefordert worden war, in der UN ein eindeutiges, umfassendes und weltweites Klonverbot zu erreichen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die eindeutige Willensbekundung des Bundestages endlich zu beachten und sich nunmehr dringend und energisch für eine klare Regelung der weltweiten Ächtung jeglichen Klonens einzusetzen. Wir appellieren an die in den einschlägigen Forschungsprojekten tätigen Wissenschaftler, Menschenleben nicht einem maßlosen Forschungsdrang zu opfern und die Menschenwürde von Anfang an zu achten.

Stuttgart/Rottenburg, 13. Februar 2004