Tagung der bayerischen Landessynode Ende November

Eröffnungsgottesdienst am 23. November 2003

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

Zu ihrer vierten Tagung während der laufenden Synodalperiode ist die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) vom 23. bis 27. November 2003 in Bad Reichenhall zu Gast. Eröffnet wird die Tagung der 108 Synodalen mit einem Gottesdienst mit Abendmahl am Sonntag, 23. November, um 17.00 Uhr in der Evangelischen Stadtkirche Bad Reichenhall, Kurstraße. Predigen wird die Superintendentin der Diözese Salzburg/Tirol der Evangelischen Kirche in Österreich, Luise Müller. Am Abend laden die Stadt Bad Reichenhall und der Dekanatsbezirk Traunstein die Synodalen zu einem Empfang im Alten Kurhaus der Stadt Bad Reichenhall, Kurstraße 6, ein. Die öffentlichen Plenarsitzungen des „Kirchenparlamentes“ beginnen mit Andacht und Begrüßung durch die Präsidentin der Landessynode, Heidi Schülke, am Montag, 24. November, um 9.00 Uhr im Alten Kurhaus, Kurstraße 6. Im Rahmen ihrer Tagesordnung befasst sich die Synode mit fünf Vorlagen sowie 164 Anträgen und Eingaben (Stand 4. November 2003).

Berichte aus synodalen Ausschüssen

Am Montag, 24. November, vormittags, legt der Synodale Hans-Martin Weiss (München) den Rechenschaftsbericht über die Arbeit des Landessynodalausschusses vor. Für Dienstag, 25. November, vormittags, ist ein Bericht des Vorsitzenden des synodalen Rechnungsprüfungsausschusses, Werner Scheler (Coburg), über die Prüfung der Allgemeinen Kirchenkasse vorgesehen. Am Mittwoch, 25. November, nachmittags, folgen die Berichte aus Ausschüssen, Unterausschüssen und Arbeitsgruppen.

Bericht des Landesbischofs Dr. Johannes Friedrich und der Oberkirchenrätin im Kirchenkreis München, Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler

Landesbischof Dr. Johannes Friedrich wird in seinem Bericht am Montag, 24. November, vormittags, über Aufgaben und Anlässe, Themen und Tätigkeiten berichten, die ihm im laufenden Jahr besonders am Herzen lagen. Im Zentrum seiner Ausführungen wird der kirchliche Auftrag, gemeinsam das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen, stehen. Dabei soll der missionarische Aspekt unter dem Blickwinkel der aktuellen Diskussionen in der Landeskirche und insbesondere unter dem Blickwinkel der Entwicklungen der Ökumene beleuchtet werden.

Über Schwerpunkte kirchlicher Arbeit im Kirchenkreis München wird die zuständige Oberkirchenrätin, Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler, am Dienstagnachmittag, 25. November, berichten.

Kirchensteuereinnahmen 2004: Voraussichtliches Minus 9,4 Prozent
Gesamtvolumen der Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2004 in  Höhe von 642,1 Millionen Euro

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern steht vor der Herausforderung, bis zum Jahr 2006 ihren Haushalt strukturell um ein Volumen von rund 90 Millionen Euro zu entlasten. Im Frühjahr 2003 wurde ein Prozess zur Haushaltskonsolidierung eingeleitet. Die Vorschläge des Konsolidierungspaketes wurden in den letzten Monaten in allen kirchenleitenden Gremien der bayerischen Landekirche, den Handlungsfeldkonferenzen und den Konferenzen der Dekaninnen und Dekane der sechs Kirchenkreise diskutiert. Die Landessynode hat bei einem eigens dazu einberufenen Ausschusstag intensiv über den Konsolidierungsprozess beraten. Die Ergebnisse der Beratungen sind in die Aufstellung des Haushaltes 2004 und in die Aufstellung der Eckdaten für die Haushalte 2005 und 2006 eingeflossen. Das Haushaltsrecht liegt bei der Landesynode. Sie wird auf Ihrer Synodaltagung in Bad Reichenhall über den Haushalt 2004 sowie über die Eckdaten für die Haushalte 2005 und 2006 beschließen.

Der Finanzreferent der Landeskirche, Oberkirchenrat Dr. Claus Meier, bringt die Vorlage zum landeskirchlichen Haushalt 2004 am Montagnachmittag, 24. November, ein. Danach wird der landeskirchliche Haushalt 2004 in Einnahmen und Ausgaben auf insgesamt 642.050.694 Euro festgesetzt. Dies bedeutet eine Senkung des Haushaltsvolumens gegenüber dem Plan 2003 um 3 Prozent (rund 19,6 Millionen Euro). Der Haushaltsplan 2004 rechnet bei den Kirchensteuereinnahmen im nächsten Jahr mit 444 Millionen Euro. Das bedeutet ein Minus von 9,4 Prozent (rund 45 Millionen Euro) gegenüber dem Ansatz 2003. Die zurückgehenden Steuereinnahmen können nicht durch einen Ausgabenrückgang zum Ausgleich gebracht werden. Im Haushalt 2004 muss weiterhin eine Rücklagenentnahme vorgenommen werden, angesetzt sind 29,5 Millionen Euro (im Vergleich: Rücklagenentnahme 2002 in Höhe von 38 Millionen Euro, geplante Rücklagenentnahme im Ansatz 2003 in Höhe von 7,5 Millionen Euro).

Abschlussbericht des Arbeitsausschusses „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ durch Oberkirchenrat Hofmann

Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2001 in Landshut wurde ein Arbeitsausschuss „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ eingerichtet. Ziel war es, zu prüfen, ob die Entwicklung der letzten Jahre – ins besondere die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes – eine Ergänzung der Synodenerklärung zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aus dem Jahr 1993 notwendig macht und gegebenenfalls konsensfähige, zielführende Vorschläge für die kirchenleitenden Organe zu machen. Oberkirchenrat Helmut Hofmann wird am Dienstag, 25. November, vormittags den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe einbringen.

Landessynode beschließt über neue Kirchengesetze
Neben dem Haushaltsgesetz liegen vier Gesetzesvorlagen zur Beschlussfassung vor

Nach Entscheidung des Landessynodalausschusses, der die Tagungen der Landessynode vorbereitet, soll die Synode eine Reihe von notwendigen rechtlichen Regelungen beschließen. Neben dem Haushaltsgesetz sind es vier Gesetzesvorlagen, die jeweils in einer Grundsatzaussprache und in zwei Lesungen behandelt werden müssen.

Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes

Die Anwärterbezüge der Vikarinnen und Vikare der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sollen an den staatlichen Anwärtergrundbetrag von 1031,33 Euro angeglichen werden. Dies entspricht einer Absenkung von 92,49 Euro pro Monat. Die Beibehaltung des Mietzuschusses bedeutet aber weiterhin eine Besserstellung gegenüber der staatlichen Regelung.

Die Anwärterbezüge waren ursprünglich entsprechend der im staatlichen Bereich geltenden Anwärterbezüge gestaltet. Im Jahr 1999 fand eine wesentliche Absenkung der Bezüge im staatlichen Bereich statt, dies wurde von der Landeskirche nicht mit nachvollzogen, sondern der Grundbetrag wurde auf dem damaligen Stand eingefroren. Seitdem ist die Vikarsbesoldung von der staatlichen Besoldungsentwicklung abgekoppelt: Die Vikarinnen und Vikare sind im Vergleich zu den Studienreferendaren des Freistaates Bayern erheblich besser gestellt.  Sie erhalten 92,49 Euro mehr Gehalt, zusätzlich wird aufgrund der Residenzpflicht ein Mietzuschuss gewährt. Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hatte angemahnt, die Anwärterbezüge auf den staatlichen Anwärtergrundbetrag (ohne Mietzuschuss) abzusenken.

Die Absenkung der Anwärterbezüge soll unter dem Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit erfolgen: Es findet eine Umgestaltung zu mehr Familienfreundlichkeit statt. Anstelle von Alterszulagen und Ehestandszulage wird der Familienzuschlag gewährt. In Zukunft werden die staatlichen Besoldungsentwicklungen nachvollzogen. Damit soll verhindert werden, dass bei zukünftigen staatlichen Besoldungserhöhungen die Vikariatsbezüge unter den staatlichen Anwärterbezügen liegen. Das Kirchengesetz soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Kirchengesetz über die Verschiebung der im staatlichen Bereich erfolgten Besoldungserhöhung

Der Freistaat Bayern hat für die Beamten des Freistaats rückwirkend eine lineare Besoldungserhöhung beschlossen. Für die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen bis Besoldungsgruppe A11 gelte diese rückwirkend ab 1. April 2003, für die übrigen Besoldungsgruppen ab 1. August 2003. Die Besoldungserhöhung soll nun auch für die kirchlichen Mitarbeiter erfolgen. Für die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen nach dem Pfarrbesoldungs- beziehungsweise nach dem Kirchenbeamtenbesoldungsgesetz bis zur Besoldungsgruppe A11 soll dies um drei Monate, für die übrigen Besoldungsgruppen um vier Monate verschoben werden. Die Arbeitsrechtliche Kommission hatte bereits für die Angestellten und Arbeiter eine Verschiebung der Vergütungserhöhung um gleichen Zeitumfang beschlossen. Die Landessynode muss dieser Verschiebung der Besoldungserhöhungen um drei beziehungsweise vier Monate zur endgültigen Rechtswirksamkeit zustimmen. Das Kirchengesetz soll am 1. Dezember 2003 in Kraft treten.

Kirchengesetz zur Erweiterung dienstrechtlicher Möglichkeiten zur Sicherung der Personalstruktur im Rahmen der Haushaltskonsolidierung –Personalstruktursicherungsgesetz

Die kirchenleitenden Organe haben im Jahr 2003 einen Haushaltskonsolidierungsprozess eingeleitet, mit dem neben einer Ausgabenreduzierung eine Senkung der Personalkostenquote von 77 Prozent auf 65 Prozent erzielt werden soll. Nach den bisherigen Überlegungen ist im Bereich der Personalkosten von einer Einsparnotwendigkeit von jährlich mindestens 60 Millionen Euro auszugehen. Allein für den Bereich der Landeskirche als Anstellungsträger rechnet man mit einer Reduzierung der Gesamtstellenzahl von ca. 600 Vollzeitstellen. Mit diesem Personalabbau soll ein Umbau vorhandener Strukturen einhergehen, der durch entsprechende Begleitmaßnahmen unterstützt wird.

Der unvermeidbare Personalabbau soll auf freiwilliger Grundlage erfolgen und die Einsparungen im Sinne der in unserer Kirche bestehenden Dienstgemeinschaft alle Berufsgruppen im wesentliche gleichmäßig betreffen – so der Grundsatzbeschluss des Landeskirchenrats. Betriebsbedingte Entlassungen sollen bis zum 31. Dezember 2005 in dem Bereich, in dem die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Anstellungsträger ist, nicht stattfinden. Bis zum 30. Juni 2005 soll dieser Beschluss vor dem Hintergrund des bis dahin erfolgten Personalabbaus und der dann gegebenen Haushaltssituation überprüft werden. Für den Bereich der anderen Anstellungsträger hatte der Landeskirchenrat die Empfehlung ausgesprochen, entsprechend zu verfahren.

Der Personalabbau auf freiwilliger Grundlage soll durch das Kirchengesetz zur Erweiterung dienstrechtlicher Möglichkeiten zur Sicherung der Personalstruktur im Rahmen der Haushaltskonsolidierung – Personalstruktursicherungsgesetz –, das der Synode zur Beschlussfassung vorliegt, geregelt werden. Dort sind Verfahren für das freiwillige vorzeitige Ausscheiden aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Beurlaubungsregelungen, Altersregelungen, begleitende Maßnahmen zum Aufbau und zur Sicherung zukunftsfähiger Strukturen sowie die Einrichtung eines Sonderhaushalts für begleitende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung festgehalten. Das Kirchengesetz soll am 1. Dezember 2003 in Kraft treten.

Kirchengesetz zur Zustimmung zum Ersten Kirchengesetz zur Änderung des Kirchemitgliedschaftsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Eine gestiegene Mobilität innerhalb der Gesellschaft erfordert eine gewisse Flexibilisierung im Kirchenmitgliedschaftsrecht. Rechtliche Grundlage bietet das EKD-Kirchengesetz über die Kirchenmitgliedschaft, das kirchliche Meldewesen und den Schutz der Daten der Kirchenmitglieder vom 10. November 1976 (KMG), dessen Änderung alle Gliedkirchen zustimmen müssen. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich dabei auf §7, in dem im Wesentlichen der Erwerb der Kirchenmitgliedschaft durch Getaufte geregelt und zentrale Begriffe wie „Aufnahme“, „Wiederaufnahme“ und „Übertritt“ definiert werden.

Regelungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf das Recht der Aufnahme von zuvor aus einer christlichen Kirche ausgetretenen  Getauften oder der Wiederaufnahme von aus der Evangelischen Kirche Ausgetretenen. Die Möglichkeit, bei jeder der im Bereich der EKD bestehenden so genannten Wiedereintrittsstellen die Kirchenmitgliedschaft zu erneuern, soll verbessert und kirchenmitgliedschaftsrechtlich abgesichert werden. Mit der gegenseitigen Anerkennung der gliedkirchlichen Wiedereintrittsstellen soll somit eine unbürokratische Kircheneintrittsmöglichkeit geschaffen werden. Die Gesetzesänderung ermöglicht ferner unter bestimmten Umständen die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft zu einer deutschen Kirchengemeinde bei Umzug ins Ausland. Zudem sieht die Regelung vor, dass die Kirchenmitgliedschaft bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr in der Seelsorge durch Taufe oder Wiederaufnahme erworben werden kann.

Das Kirchenmitgliedschaftsgesetz gehört zum Bestand der gesamtkirchlichen Rechtsetzung der EKD. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Gliedkirchen beziehungsweise der Kirchenkonferenz. Nahezu alle Gliedkirchen der EKD haben dem Änderungsgesetz inzwischen zugestimmt. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, sollen Ergänzungsbestimmungen für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern geschaffen werden.

Landessynode beschließt über Anträge und Eingaben
164 Anträge und Eingaben stehen auf der Tagesordnung

Im Rahmen ihrer Tagesordnung wird sich die Synode mit 164 Anträgen und Eingaben (Stand 4. November 2003) befassen. Die zentralen Themen sind u.a. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Haushaltskonsolidierung und Sparmaßnahmen, Schließung der Fachstelle Bayern des Deutschen Verbandes Evangelischer Büchereien und des Bayerischen Verbandes Evangelischer Büchereien, Schwerhörigenseelsorge sowie Instandsetzung von Pfarrhäusern. Die Beschlussfassung über Anträge und Eingaben wird am Donnerstag 27. November erfolgen.

München, 12. November 2003

Andrea Seidel
Pressesprecherin