Recht und Menschenwürde

Westfälische Kirche für Bleiberecht von Flüchtlingen

Evangelische Kirche von Westfalen

04. November 2005

Für das Bleiberecht von Flüchtlingen in Deutschland unter menschenwürdigen Bedingungen hat sich die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) bei den politischen Entscheidungsträgern eingesetzt. Nach einem Beschluss der Landessynode vom Donnerstag (3.11.) werden die Innenminister von Bund und Ländern aufgefordert, die seit Jahren auch von der EKvW geforderte Bleiberechtsregelung für Geduldete mit längerem Aufenthalt zu erlassen. Bis zu einer Entscheidung darüber sei ein vorläufiger Abschiebestopp notwendig.

Die Synode als höchstes Leitungsgremium der westfälischen Landeskirche forderte NRW-Innenminister Ingo Wolf auf, „durch eine liberalere Erlassregelung die Handlungsmöglichkeiten der Behörden zugunsten der Betroffenen zu erweitern“. Das Zuwanderungsgesetz werde durch die staatlichen Stellen „sehr engherzig“ ausgelegt. Das „Kirchenparlament“ weist darauf hin, dass alle staatlichen Stellen verpflichtet sind, die Rechte und die Würde aus ausreisepflichtiger Ausländer „zu achten und zu schützen“.

Schwerpunktmäßig will sich die Landeskirche in den kommenden Jahren mit dem Thema „Staat und staatliche Aufgaben im Zeitalter der Globalisierung“ beschäftigen. Die Synode beschloss am Donnerstag, bis 2008/2009 eine entsprechende Hauptvorlage zu erstellen und erinnerte dabei an das Barmer Bekenntnis von 1934, mit dem die evangelische Kirche im Widerspruch zur Nazi-Ideologie erklärte, dass der Staat die Aufgabe habe, „für Recht und Frieden zu sorgen“.

Bielefeld, 04. November 2005

Andreas Duderstedt
Pressesprecher