„Evangelische und katholische Kirche in Baden wollen die Ökumene!“

Landessynode beendete Herbsttagung

Evangelische Landeskirche in Baden

23. Oktober 2003

Am Donnerstag beendete die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden ihre Herbsttagung im Haus der Kirche. Zentrales Thema der letzten Plenarsitzung war neben verschiedenen Gesetzesvorlagen die Aufnahme der Charta Oecumenica in der landeskirchlichen Basis.

„Evangelische und katholische Kirche in Baden wollen die Ökumene!“, mit diesem freundschaftlichen Signal begrüßte der Freiburger Domkapitular Klaus Stadel die Landessynode. Nach dem gemeinsamen Auftreten beim Ökumenischen Kirchentag seien weitere Schritte der Zusammenarbeit in Baden eingeleitet worden. Die Landessynode beschäftigte sich damit, die von europäischen Kirchen verabschiedete und auf dem Ökumenischen Kirchentag von sechzehn Kirchen in Deutschland unterzeichnete Charta Oecumenica in den Kirchengemeinden umzusetzen.

Neben Verabschiedung von Novellen verschiedener Gesetze wie dem Gesetz über die Evangelische Fachhochschule in Freiburg und Rechnungsprüfungsamtsgesetz wurde ein Antrag abgelehnt, das Dekanswahlgesetz zu ändern. Demnach sollten Wahlen von Dekaninnen und Dekanen erst dann stattfinden, wenn mehrere Kandidaten zur Verfügung stünden. Da dies nur Einzelfälle seien und auch damit Wahlen schwerwiegend verzögert werden könnten, stimmte die Landessynode dem Antrag nicht zu, obwohl das Anliegen verständlich sei.

Zudem beschäftigten sich die 75 Mitglieder des „Kirchenparlamentes“ mit der künftigen Finanzierung der Telefonseelsorge. In den letzten Jahren haben sich die Telefonseelsorgestellen rasant weiterentwickelt. Die Zahl der Anrufe und der ehrenamtlich Mitarbeitenden erhöht sich stetig. Damit sind auch die Kosten erheblich gestiegen. Diese werden außer den Personalkosten für die Leiterinnen und Leiter überwiegend von Kirchenbezirken getragen, in denen eine Telefonseelsorgestelle verortet ist. Doch sehen sich einige Kirchenbezirke nicht mehr in der Lage, die Kosten zu übernehmen. Daher bat die Landessynode den Evangelischen Oberkirchenrat, Vorschläge zu unterbreiten, wie ein fairer Ausgleich zwischen den Trägern der Telefonseelsorge und den sie nutzenden Kirchenbezirken gefunden werden könnte. Zudem soll eine EKD-einheitliche Regelung vereinbart werden.

Eine weitere Neuerung beschloss die Synode in der Änderung des Pfarrdienstgesetzes. Wenn in einer Gemeinde sehr schwierige oder gar zerrüttete Verhältnisse zwischen Pfarrerinnen oder Pfarrern und der Gemeinde bestehen, kann der Landeskirchenrat künftig nach einer Zeit von zwölf Dienstjahren in einer Gemeinde Pfarrerinnen und Pfarrer versetzen. Die neuen Regelungen dafür seien ausgesprochen streng, um Missbrauch vorzubeugen, wie die Direktorin des Bundesverfassungsgerichtes und Synodale Elke Barnstedt (Karlsruhe) das Gesetz erläuterte. In diesem Zusammenhang ermutigte Oberkirchenrat Dieter Oloff, Personalreferent der Landeskirche, dazu, die Gemeindepfarrstelle nach einigen Jahren wieder zu wechseln. Der geringe Wechsel in den Gemeinden sei auch ein Grund für die langen Vakanzen der Pfarrstellen.

Der zum 1. Dezember aus dem Amt scheidenden Prälatin von Südbaden Brigitte Arnold wünschte die Landessynode alles Gute. Arnold schließt sich einer evangelischen Kommunität an. Künftig wird der Prälat von Mittelbaden, Helmut Barié, in Freiburg die Prälatur übernehmen. Die Prälatur Mittelbaden in Ettlingen wird aufgelöst.

Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein dankte der Landessynode für ihre konzentrierte Arbeit. Die schwierigen Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung und die Verabschiedung des Haushalts seien in langen Sitzungen und Beratungen auch schon vor der Plenartagung sachorientiert vorbereitet worden. Nur mit solcher Konzentration könnten die schwierigen Debatten bewältigt werden.

Bad Herrenalb, 23. Oktober 2003

Marc Witzenbacher
Pressesprecher