Widerspruch zum reformatorischen Verständnis der Heiligen Schrift

Westfälische Bibelanstalt begrüßt Entscheidung zur „Einheitsübersetzung“ der Bibel

Evangelische Kirche von Westfalen

06. Oktober 2005

Das Direktorium der von Cansteinschen Bibelanstalt in Westfalen hat in seiner jüngsten Sitzung die Entscheidung des Rates der EKD begrüßt, an der geplanten Revision der bisher mit der römisch-katholischen Seite gemeinsam verantworteten Teile der „Einheitsübersetzung“ der Bibel nicht mitzuarbeiten. Der Präsident der Bibelanstalt, Professor Dr. Andreas Lindemann, erklärte: „Die von der römisch-katholischen Seite erhobene Forderung, bei der Übersetzung die Bestimmungen der Instruktion Liturgiam Authenticam einzuhalten, ist unannehmbar. Die Bestimmungen dieser Instruktion stehen an mehreren Stellen im Widerspruch zum reformatorischen Verständnis der Heiligen Schrift und der theologisch zu verantwortenden biblischen Schriftauslegung.“ Bei Bibelübersetzungen sei der hebräische bzw. der griechische Urtext zugrunde zu legen. Die Bestimmung, die Übersetzung habe sich in Zweifelsfällen an der Textfassung der lateinischen Übersetzung Nova Vulgata zu orientieren, sei daher inakzeptabel. Dasselbe gelte für die Bestimmung, dass „nicht ein Wortschatz oder ein Stil übernommen“ werden dürfe, „die das katholische Volk mit dem Sprachgebrauch nichtkatholischer kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Religionen verwechseln könnte“. Dies sind nach Auffassung des Direktoriums der Bibelanstalt Vorgaben, die hinter den hermeneutischen Einsichten nicht nur der reformatorischen Theologie, sondern auch hinter dem inzwischen erreichten Stand der römisch-katholischen Schriftauslegung zurückbleiben.

Der Rat der EKD und die Deutsche Bibelgesellschaft sind von diesem Ergebnis der Beratungen des Direktoriums der von Cansteinschen Bibelanstalt in Westfalen unterrichtet worden.

Bielefeld, 06. Oktober 2005

Andreas Duderstedt
Pressesprecher