Pommerscher Bischof für einmalige Verschiebung des Stichtages beim Embryonenschutzgesetz

Dem menschlichen Leben, das Gott geschenkt hat, dienen

Pommersche Evangelische Kirche

26. Februar 2008

Der pommersche Bischof Hans-Jürgen Abromeit hält die einmalige Verschiebung des Stichtages beim Embryonenschutzgesetz für gerade noch vertretbar.

Grundlage sei, daß der individuelle, von Gott geschaffene Mensch, Mensch von Anfang an ist. Menschliches Leben für verbrauchende Embryonenforschung zu zeugen, ist ethisch in keinem Fall zu rechtfertigen. Auch nicht, wenn dadurch die vage Hoffnung besteht, Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Das menschliche Leben ist das höchste Gut und darf nicht anderen Zwecken geopfert werden.

Allerdings sind durch eine zunehmende Zahl von künstlichen Befruchtungen befruchtete menschliche Eizellen in hoher Zahl vorhanden, die ansonsten vernichtet werden. Wer prinzipiell gegen die Produktion von befruchteten Eizellen ist, muss deswegen die künstliche Befruchtung ganz ablehnen, bei der mehr Embryos entstehen als gebraucht werden. Da diesen potentiellen Menschen keine Lebensmöglichkeit gegeben wird, ist es im Grenzfall ethisch verantwortbar, embryonale Stammzellen für die Grundlagenforschung zu nutzen.

Die Stichtagsregelung schließt dabei aus, dass menschliche Embryonen zu Forschungszwecken geschaffen werden. Deswegen ist eine einmalige Verschiebung des Stichtages beim Embryonenschutzgesetz gerade noch verantwortbar.

Entscheidungen in dieser Frage sind nur in Abwägung konkurrierender Rechtsgüter möglich. Ziel muss in jedem Fall sein, dem menschlichen Leben, das Gott geschenkt hat, zu dienen.

Greifswald, 26. Februar 2008

Rainer Neumann
Pressesprecher