Evangelische Kirche einigt sich mit Land Berlin über Finanzierung des Religionsunterrichts

Forderung nach Einführung eines Wahlpflichtfaches Religion bleibt davon unberührt

Evangelische Kirche Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz

06. September 2005

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat sich mit dem Senat von Berlin nach langen Verhandlungen über den Text einer Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung des evangelischen Religionsunterrichts in Berlin geeinigt. Die Vereinbarung lässt die im Staats-Kirchen-Vertrag noch zu verhandelnden grundsätzlichen Fragen zur Stellung des Religionsunterrichts im Blick auf die Einführung Werte vermittelnder Unterrichtsfächer jedoch unberührt.

Die Verwaltungsvereinbarung beendet durch einen Vergleich die Rechtsstreitigkeiten über die gekürzten Zuschüsse des Landes Berlin für den Religionsunterricht in den Haushaltsjahren 2002, 2003 und 2004 unter Wahrung des jeweiligen Rechtsstandpunktes. Das Land zahlt der Kirche einen Ausgleichsbetrag.

In der Vereinbarung werden die Gruppengrößen und weitere Faktoren, die der Berechnung des staatlichen Zuschusses zum Religionsunterricht zugrunde gelegt werden, einvernehmlich festgelegt. So sollen künftig Streitigkeiten über die Höhe des vom Land zu zahlenden Zuschusses vermieden und somit Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden.

Das Land Berlin hatte ab dem Jahr 2002 einseitig die bestehende Regelung mit der Evangelischen Kirche für die Bezuschussung des Religionsunterrichts verändert und andere Gruppengrößen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dadurch ist der Evangelischen Kirche ein erheblicher Fehlbetrag entstanden.

Berlin, 06. September 2005

Markus Bräuer
Pressesprecher