Friedwälder sollen christliche Bestattungstradition wahren

Ev. Oberkirchenrat nennt Bedingungen für alternative Begräbnisform

Evangelische Landeskirche in Württemberg

05. September 2003

Der Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat keine grundsätzlichen Einwände gegen Bestattungen in so genannten Friedwäldern. Denn die Form der Beisetzung habe keinen Einfluss auf das ewige Heil des Menschen, so die Begründung des kirchenleitenden Gremiums. Allerdings müssten in Friedwäldern christliche Begräbnisse möglich sein. Zwei Kirchengemeinden innerhalb der Landeskirche, in Isny und in Schwaigern, sind von Vorhaben der FriedWald GmbH mit Sitz in Darmstadt tangiert.

Der christliche Glaube schreibe keine spezielle Form der Bestattung vor, so der Oberkirchenrat. Aber es gebe in Jahrhunderten gewonnene Erfahrungen der Kirchen in der Begleitung Trauernder, die in die christlichen Bestattungsfeiern eingeflossen seien. Die wichtigsten Anliegen seien, von der Auferstehung Jesu Christi zu sprechen, die Hinterbliebenen zu trösten und das Andenken der Toten zu wahren. Diese Erfahrungen dürften bei der Einführung neuer Bestattungsformen nicht leichtfertig preisgegeben werden.

Christen, die eine Bestattung in einem Friedwald wünschen, sollten dort auch mit einer christlichen Feier beigesetzt werden können, so das Gremium weiter. Dazu gehörten die Einladung zu einem öffentlichen Bestattungsgottesdienst und die Verwendung christlicher Symbole, vor allem des Kreuzes. Den Trauernden die christliche Hoffnung auf die Auferstehung und ein Leben nach dem Tod zuzusprechen, sei unverzichtbarer Bestandteil eines solchen Bestattungsgottesdienstes.

Die Grabstätten sollten mit dem Namen des Verstorbenen versehen sein, nur wenn der Verstorbene dies ausdrücklich ablehnt, könne nach Überzeugung des Gremiums darauf verzichtet werden. Jeder Verstorbene habe ein unverwechselbares, von Gott geschenktes Leben geführt, diese Einmaligkeit jedes Menschen dürfe auch im Tod nicht verloren gehen. Hinterbliebene sollten die Möglichkeit haben, an einen gekennzeichneten Ort der Trauer und der Erinnerung zurückzukehren.

Friedwälder sollten als Begräbnisstätte kenntlich und öffentlich zugänglich sein. Traditionell seien die Orte der Totenruhe in der Mitte bewohnter Gebiete angelegt worden, da nach christlichem Verständnis der Tod zum Leben gehört. Der Oberkirchenrat warnt davor, durch die Anlage von Friedwäldern weit außerhalb von Orten Tod und Sterblichkeit zu verdrängen und dadurch auch den Besuch der Gräber zu erschweren. Friedhöfe seien Orte nicht nur privater Trauer, sondern auch öffentlicher Gedenkkultur. Ihre Gestaltung müsse deshalb ein öffentliches Anliegen bleiben. Der Oberkirchenrat ist all jenen dankbar, die sich mit Sorgfalt in diesem sensiblen Bereich menschlichen Lebens engagieren.

Stuttgart, 05. September 2003

Astrid Günther
Pressestelle