Pfingstmontag als ökumenischen Feiertag begehen

5. Jahrestag der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre"

Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)

Generalsynode der VELKD fordert Gemeinden auf, den 5. Jahrestag der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ am 31. Oktober zu feiern – Klärung strittiger theologischer Fragen mit der römisch-katholischen Kirchen angemahnt

Die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat ihre Gemeinden aufgerufen, den 5. Jahrestag der Bestätigung der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ zu begehen. Die vom Lutherischen Weltbund und der römisch-katholischen Kirche erzielte Annäherung beim Hauptstreitpunkt, an dem sich die Reformation Martin Luthers entzündet hatte, wurde am 31. Oktober 1999 in Augsburg in einem Festakt gefeiert. Die 62 Kirchenvertreter empfehlen den Gemeinden, den Jahrestag „in ökumenischer Gemeinschaft vor Ort gottesdienstlich“ zu gestalten. Auf ihrer Synodaltagung, die vom 16. bis 20. Oktober in Gera unter dem Thema „Ökumenische Partnerschaften“ stand, nahmen die Synodalmitglieder die Berichte aus dem Weltluthertum über „spürbar positive Wirkungen“ der Gemeinsamen Erklärung in den jeweiligen Ländern dankbar zur Kenntnis. Zugleich stellte die Generalsynode in ihrer Entschließung fest, dass die Rezeption bislang noch nicht ausreichend erfolgt sei, um das ökumenische Potenzial der Erklärung in der Verkündigung und im Leben der Kirchen zu erschließen. Sie erwartet, dass der Lutherische Weltbund und die Kirchenleitung der VELKD „geeignete Schritte“ unternehmen, damit die in dem Dokument benannten weiteren Aufgaben – u.a. die Klärung des Verständnisses der Kirche, des Amtes und des Abendmahls – „alsbald in der Fortsetzung des Dialogs aufgenommen und zügig behandelt werden“.

Die Generalsynode erneuerte ihre Bitte an den Catholica-Beauftragten der VELKD, Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München), nach Möglichkeiten zu suchen, um den Pfingstmontag in Deutschland als „Feiertag der Einheit im Glauben“ zu erschließen. Dieser Feiertag solle stärken, was bisher schon in vielen Gemeinden am Pfingstmontag gemeinsam begangen werde und sich bewährt habe, heißt es in der Entschließung. Er solle auch durch neue Impulse und Initiativen geprägt und als „Feiertag der Einheit im Glauben“ aller christlicher Kirchen wahrgenommen werden. Zudem unterstützt die Generalsynode, dass sich die christlichen Kirchen gemeinschaftlich für die Erhaltung des Schutzes von Sonn- und Feiertagen in Deutschland einsetzen.

Die gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen stellten Herausforderungen an alle christlichen Kirchen. Die Kirchenvertreter sehen darin „wichtige Anknüpfungspunkte für eine wirksam handelnde Gemeinschaft der Kirchen, die auch in der Öffentlichkeit Gewicht hat“. So gelte es zum Beispiel, in Fragen der Kultur des Lebensendes und der Bestattung die Prägekraft des Glaubens überzeugend zu vermitteln. Daher werde angestrebt, eine ökumenische Gesprächsebene zu finden, auf der erkennbare Aufgaben im Leben der Gemeinden frühzeitig besprochen würden. Eine weitere Herausforderung bestehe darin, wie die Zusammenarbeit von Frauen und Männern in Kirche und Gesellschaft „angemessen und zukunftsträchtig wahrgenommen und gestaltet werden kann“. Nach der Veröffentlichung der Glaubenskongregation zu dieser Frage hält die VELKD das Gespräch mit der römisch-katholischen Kirche darüber für sinnvoll.

„Die aktuellen finanziellen Probleme und die Ausdünnung der pastoralen Versorgung in unseren beiden Kirchen sollen uns motivieren, verstärkt die Chancen als ökumenische Gemeinschaft zu nutzen, um zukunftsfähig zu handeln und zu planen“, heißt es abschließend in der Entschließung der Generalsynode.

Gera/Hannover, 20. Oktober 2004

Udo Hahn
Pressesprecher