Ökumenische Gottesdienste in Kirchengemeinde Prenzlauer Berg Nord

Gemeinsame Erklärung von Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche

Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg

14. Februar 2003

Kommunikee

In einer Sitzung des Gemeindekirchenrats Prenzlauer Berg-Nord am 20.01.2003, zu der Propst Dr. Lütcke für die Kirchenleitung und Sup. Wittkopf für den Kirchenkreis Berlin Stadtmitte eingeladen waren, wurde der Konflikt um die ökumenischen Gottesdienste besprochen, die von der Gemeinde zusammen mit den katholischen Initiativen "Kirche von unten" und "Wir sind Kirche" geplant werden.

Propst Dr. Lütcke und Sup. Wittkopf erläuterten die Position der Landeskirche als Gastgeberin des Ökumenischen Kirchentags. Der Ökumenische Kirchentag werde geplant und veranstaltet in einer neuen und engen Zusammenarbeit zwischen den Laienbewegungen Deutscher Evangelischer Kirchentag und Zentralkomitee deutscher Katholiken. Grundlage solcher Zusammenarbeit müsse der Respekt vor dem Glauben, den theologischen Lehrauffassungen und den geltenden Regeln der jeweils anderen Kirche sein. Deswegen äußerten sie die Bitte, auf Aktionen zu verzichten, die die Regeln der Katholischen Kirche verletzen. Diese Bitte sei von der Hoffnung bestimmt, dass der Ökumenische Kirchentag neue ökumenische Möglichkeiten für die Zukunft eröffnet. Deshalb seien Schritte zu vermeiden, die im Ergebnis neue Blockaden im Miteinander zur Folge haben könnten.

Die Gemeindevertreter erläuterten ihre Beweggründe, während des ÖKT neben den vielfältig gewachsenen Beziehungen auch neue Formen der ökumenischen Zusammenarbeit zu diskutieren und zu praktizieren. Eine von katholischen und evangelischen Christen gemeinsam gewünschte gegenseitige Öffnung am Tisch des Herrn müsse als Zeichen für die Glaubwürdigkeit von Christen und als Ermutigung verstanden werden. Grundlage solcher eucharistischer Gemeinschaft müsse die Hoffnung sein, dass der Heilige Geist gegen alle Angst dazu ermutige, Schritte zu gehen, die die Kirchen insgesamt aus Gründen ihrer Lehrmeinungen oder Ordnungen noch nicht zu tun können meinen. Sie äußerten die Bitte um Verständnis, die Auseinandersetzungen um das gemeinsame Abendmahl verstehen zu können als ein "notwendiges, qualifiziertes Nachdenken" (so der Vorsitzende des Diözesanrats, der katholischen Laienorganisation im Bistum Berlin) über Weg und Ziel der Ökumene.

Nach der Diskussion verständigten sich die beiden Seiten trotz nach wie vor unterschiedlicher Bewertung darauf, dass die Gemeinde zusammen mit ihren katholischen Partnern das Projekt in folgender Weise gestaltet:

1. Bei dem geplanten ökumenischen Projekt in der Gethsemanekirche wird es zwei öku-menische Gottesdienste geben. Der evangelische Abendmahlsgottesdienst wird von dem evangelischen Partner verantwortet werden. Katholische Partner werden im ökumenischen Geist mitwirken, nicht aber im Abendmahlsteil. Die katholische Messe wird von den katholischen Partnern verantwortet werden. Evangelische Partner werden im ökumenischen Geist mitwirken, nicht aber im Abendmahlsteil.

2. Es wird keine "Interzelebration" geben, also Abendmahls- bzw. Eucharistiefeiern, die gemeinsam von einem evangelischen Pfarrer und einem katholischen Priester "zelebriert" und geleitet werden. Damit respektieren die Partner die kirchenrechtliche Grenze, die es hier leider noch gibt.

3. Die Teilnehmer der jeweils anderen Konfession werden eingeladen, bei Abendmahl bzw. Eucharistie zu "kommunizieren", also Brot und Wein zu empfangen. Die Einladung wird in evangelischer Freiheit so ausgesprochen, dass sich kein Teilnehmer unter Druck gesetzt fühlt.

4. Für die Evangelische Kirche ist eine solche Einladung an Christen anderer Konfessionen im Sinne "eucharistischer Gastbereitschaft" üblich. Die evangelischen Partner des öku-menischen Gottesdienstes werden bemüht sein, diese Einladung mit ökumenischer Offenheit und zugleich mit ökumenischer Sensibilität auszusprechen und das Gewissen derer zu respektieren, die nicht das evangelische Abendmahl empfangen wollen, weil sie sich durch die Regelungen der Katholischen Kirche daran gehindert sehen. Sie wollen auf keinen Fall die Teilnehmer anderer Konfession unter Druck setzen.

5. Die Verantwortung für die katholische Messfeier wird bei den katholischen Partnern liegen, die die Einladung von Christen anderer Konfession zu eucharistischer Gastfreund-schaft mit der gleichen ökumenischen Sensibilität aussprechen werden.

6. Die Beteiligten sind sich einig, dass es keine demonstrativen oder gar provokativen Aktionen geben soll, weil solche Aktionen dem Wesen der Eucharistie/des Abendmahls nicht entsprechen.

Berlin, im Februar 2003

Für die Kirchenleitung in Berlin-Brandenburg
Propst Dr. K.-H. Lütcke

Für den Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte
Sup. Lothar Wittkopf

Für die Kirchengemeinde Prenzlauer Berg Nord
Pfr. Heinz-Otto Seidenschnur


Berlin, 14.2.2003
gez. Reinhard Lampe
Öffentlichkeitsbeauftragter der
Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg