Beschluss der Berliner Kirchenleitung

Zu den Vorgängen um Dr. Rolf Wischnath

Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg

14. Februar 2003

Beschluss der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 14. Februar 2003 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Kirchenleitung hat sich in ihrer Sitzung ausführlich mit den Vorgängen um Dr. Rolf Wischnath beschäftigt. Sie hat diese Vorgänge mit Bewegung und Sorge aufgenommen. Sie hält sich in dieser schwierigen und belastenden Situation an das Wort aus dem Buch des Propheten Daniel: "Wir liegen vor dir mit unserem Gebet und vertrauen nicht auf unsere Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barmherzigkeit" (Daniel 9, 18).

Die Kirchenleitung nimmt mit innerer Teilnahme die Nachricht von Dr. Wischnaths Erkrankung auf. Sie erbittet Gottes Beistand für ihn und hofft auf seine Genesung. Sie denkt in ihrer Fürbitte auch an Frau Wischnath und die Familie.

Sie erklärt ihr Einvernehmen damit, dass Superintendent Eckhard Fichtmüller, Fürstenwalde, die Stellvertretung von Dr. Wischnath als Generalsuperintendent wahrnimmt, und bittet ihn, für die Zeit der Krankheit an den Sitzungen der Kirchenleitung mit beratender Stimme teilzunehmen.

Die Kirchenleitung hat sich eingehend berichten lassen. Sie weiß, dass insbesondere die Tatsache, dass Generalsuperintendent Dr. Wischnath nicht sofort über das Vorhandensein eines ihn möglicherweise betreffenden Vorgangs informiert wurde, Kritik ausgelöst hat. Diese Frage hat auch die Kirchenleitung beschäftigt. Sie anerkennt, dass unterschiedliche Beurteilungen dieser Tatsache möglich sind; sie kommt zugleich zu der Feststellung, dass die handelnden Personen ihre Entscheidung verantwortlich abgewogen haben.

Sie spricht Bischof Dr. Huber, Präsident Dr. Runge und Propst Dr. Lütcke, die in dieser Sache verantwortlich für unsere Kirche gehandelt haben, ihr volles Vertrauen aus.

Sie sieht vor, dass eine unabhängige Persönlichkeit mit der Überprüfung dieses Vorgangs einschließlich der Frage, wie es zu seiner Veröffentlichung hat kommen können, betraut wird, und erbittet deren Bericht so schnell wie möglich.

Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Beteiligten von Anfang an davon ausgegangen sind, dass von Seiten von Dr. Wischnath eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR nicht stattgefunden hat und dass diese Einschätzung durch Nachfragen bei der Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR bestätigt worden ist. Die Kirchenleitung bekräftigt diese Einschätzung. Sie stellt zugleich fest, dass es zu der Unterstellung, man habe Dr. Wischnath in diesem Zusammenhang zu disziplinieren versucht, keinerlei Anlass gibt.

Die Mitglieder der Kirchenleitung, insbesondere der Bischof, sind bereit, bei Pfarrkonventen, Kreissynoden und anderen Zusammenkünften zum Gespräch über Fragen, die mit diesem Vorgang zusammenhängen, sowie zu anderen Fragen des vertrauensvollen Zusammenwirkens in unserer Kirche zur Verfügung zu stehen, und erbitten solche Gespräche. Zu einem Sonderkonvent der Superintendentinnen und Superintendenten sowie zu einer vergleichbaren Veranstaltung für die Präsides der Kreissynoden wird umgehend eingeladen. Die Landessynode wird informiert.

Berlin, 14.2.2003
gez. Reinhard Lampe
Öffentlichkeitsbeauftragter der
Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg