Diakonie Mitteldeutschland fordert 69 Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger

Einziges wissenschaftliches Gutachten definiert Regelsatz-Untergrenze

Diakonie Mitteldeutschland

23. November 2010

Existenzminimum, Grundsicherung, Teilhabe und würdevolles Leben sind Begriffe, die seit Monaten den gesellschaftlichen Diskurs bestimmen. Dass es auch in Deutschland Armut gibt, wird inzwischen in fast allen gesellschaftlichen und politischen Lagern anerkannt. Die Diakonie engagiert sich gemäß ihres christlichen Auftrages für alle, die Hilfe, Zuwendung und Unterstützung brauchen. Heute sind dies häufig Menschen in sozialen Notlagen: Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Migranten oder Kranke.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 die Bundesregierung aufgefordert, ein transparentes Verfahren zur Ermittlung des Hartz-IV-Regelsatzes zu erarbeiten. Die Diakonie sieht in diesem Urteil eine Bestätigung ihrer über viele Jahre vorgebrachten Kritik an der Regelsatzberechnung. Die Diakonie Mitteldeutschland hat die aktuelle Diskussion deshalb zum Anlass genommen, gemeinsam mit neun weiteren Diakonie-Landesverbänden eine Studie zur Berechnung der Regelsätze in Auftrag zu geben. Die renommierte Volkswirtin Dr. Irene Becker (Riedstadt) wurde beauftragt, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung des Existenzminimums modellhaft umzusetzen. Irene Becker gehört zu den sieben Einzelsachverständigen, die vom Deutschen Bundestag geladen wurden, um zum Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen.

In der von den zehn Diakonie Landesverbänden beauftragten Studie sollte auf jede Beimengung sachfremder politischer Erwägungen verzichtet werden. Das schließt ein, dass für die Berechnung des Existenzminimums das in der öffentlichen Diskussion prominente und bislang im Gesetz verankerte „Lohnabstandsgebot“ ebenso wenig eine Rolle spielt wie die immer wieder angeführten Sparzwänge. „Eine transparente und ehrliche Umsetzung des von der Bundesregierung selbst gewählten Berechnungsverfahrens verlangt, dass politische Erwägungen nicht schon in die Berechnung einfließen“, erklärt Oberkirchenrat Eberhard Grüneberg, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland.

Die von Landesverbänden der Diakonie in Auftrag gegebene Studie formuliert im Ergebnis die niedrigste Zahl, die nach wissenschaftlichen Analysekriterien zu errechnen ist. Fachliche Einwände an der bisherigen Methodik wurden partiell aufgehoben und viele Abzüge so akzeptiert, wie sie im Gesetzesentwurf zu finden sind. Dennoch liegt der errechnete Regelsatz für Alleinstehende mit 433 Euro um 69 Euro über dem geplanten Regelsatz von 364 Euro. Der Regelsatz für Kinder liegt je nach Altersgruppe bis zu 36 Euro über den geplanten Regelsätzen. Erstmals liegt nun eine wissenschaftlich überprüfbare Berechnung vor.

Alle bisherigen Berechnungen zur Ermittlung des Regelsatzes zur Grundsicherung beruhen vielfach auf willkürlichen Abschlägen, die in vertraulichen Runden ausgehandelt wurden. Seit 1990 erfolgt die Berechnung des Grundbedarfs auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben der untersten Einkommensgruppen. Die Definition der Referenzgruppe hat großen Einfluss auf die errechneten Regelsätze. „Je weiter unten die Referenzgruppe angesiedelt wird, desto weniger kann von einer üblichen Teilhabe an der Gesellschaft ausgegangen werden“, so Diakoniechef Grüneberg weiter.

Die von den Landesverbänden der Diakonie in Auftrag gegebene Studie orientiert sich an der bislang geltenden Praxis. Als Referenzgruppe für die Berechnungen werden die Haushalte mit den untersten 20 Prozent der Einkommen gewählt.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung werden aber nur noch die unteren 15 Prozent der Einpersonenhaushalte als Referenzgruppe zugrunde gelegt. „Warum kürzt die Bundesregierung die Kosten für Lebensmittel bei allen Jugendlichen von 138 auf 124 Euro, nur weil bei einem Teil der Heranwachsenden Alkoholkonsum unterstellt wird? Und wieso gibt es für die Mobilitätskosten eine Sonderauswertung und keine Gesamtschau auf die Referenzgruppe?“, fragen die Fachreferenten in den Diakonie Landesverbänden.

Das Diakonie-Gutachten verdeutlicht nachdrücklich, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Regelsatz nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird. Mit Blick auf die Beratung des Entwurfes zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen am 26. November im Bundesrat fordert die Diakonie Mitteldeutschland die Ländervertreter in Sachsen-Anhalt und Thüringen auf, gegenüber der Bundesregierung eine solide Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes einzufordern.

Frieder Weigmann
Pressesprecher, Referatsleitung
Medien, Marketing und Kommunikation
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