Opfergroschen in Form einer Scheckkarte

Landeskirche führt zum Erntedankfest den Kollektenbon ein

Evangelische Landeskirche in Baden

Ob im Restaurant, beim Lebensmittelhändler oder am Fahrkartenautomaten: an immer mehr Orten kann man mittlerweile bargeldlos zahlen. Das gilt künftig auch für die sonntägliche Kollekte. Die Evangelische Landeskirche in Baden führt zum Erntedankfest am 3. Oktober den so genannten „Kollektenbon“ ein.

Er hat die Größe und Form einer Scheckkarte und besteht aus PVC-freiem Kunststoff. Anstelle von Bargeld kann künftig auch der Kollektenbon in den Gemeinden der Landeskirche, die den Kollektenbon einführen, in den Opferstock geworfen werden. Der Vorteil für alle Nutzer: der bargeldlose Opfergroschen ist steuerlich absetzbar.

Wer ein Kontingent an Bons gegen Bargeld in seiner Kirchengemeinde eintauscht, erhält eine Zuwendungsbestätigung, die er steuerrechtlich geltend machen kann. Die Bons haben einen Wert von einem, zwei, fünf oder zehn Euro. Wenn am Sonntag das Opfer für die eigene Kirchengemeinde erbeten wird, kann jeder Kollektenbonnutzer wie gewohnt selbst bestimmen, wie viel er geben möchte. Nach dem Auszählen der Kollekte gelangen die Bons wieder ins Gemeindebüro, wo sie von neuem ausgegeben werden können. Das einzige, was die Nutzerinnen und Nutzer beachten müssen, ist, dass die Bons aus steuerrechtlichen Gründen nur für Opfer und Kollekten verwendet werden dürfen, die in der eigenen Gemeinde bleiben.

Das Bargeld sollen die Kollektenbons nicht verdrängen, sondern nur ergänzen. Natürlich kann auch weiterhin Bargeld in den Klingelbeutel geworfen werden. In Thüringen, im Rheinland und in Hessen-Nassau haben Kirchengemeinden bereits gute Erfahrung mit dem Kollektenbon gesammelt. Dort stiegen in manchen Gemeinden die sonntäglichen Kollekten um bis zu 30 Prozent.

Karlsruhe, 08. September 2004

Marc Witzenbacher
Pressesprecher