Entwidmung von Kirchengebäuden

VELKD veröffentlicht liturgische Ordnung

Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)

15. August 2006

Leitender Bischof der VELKD, Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München): Besondere Aufmerksamkeit kirchlichen Handelns erforderlich

Unter dem Titel „Abschied von einem Kirchengebäude – Entwidmung“ hat die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) jetzt eine Handreichung veröffentlicht. Die Kirchenleitung der VELKD hatte nach Beratung in der Bischofskonferenz der VELKD dieses Heft beschlossen. Erarbeitet wurde die gottesdienstliche Ordnung vom Liturgischen Ausschuss der VELKD, der ein in der Protestantischen Kirche in den Niederlanden gebräuchliches Formular den Gegebenheiten in Deutschland angepasst hat.

In seinem Vorwort zu der achtseitigen Publikation schreibt der Leitende Bischof der VELKD, Landesbischof Dr. Johannes Friedrich (München), es gebe unterschiedliche Anlässe, einen – möglicherweise vorläufig – letzten Gottesdienst in einem Kirchengebäude zu feiern. Etwa wenn eine Gemeinde ihre zu kleine oder schadhafte Kirche durch einen Neubau ersetzen müsse. In anderen Fällen könnten demographische Veränderungen und Entwicklungen dazu führen, dass eine Kirchengemeinde ihr Gotteshaus nicht mehr in der vorgegebenen Größe brauche und sich den finanziellen Aufwand für dessen Erhalt auch nicht mehr leisten könne. In der konfessionellen Vielfalt, die Deutschland kennzeichne, könne es zudem geschehen, dass eine Kirche oder Freikirche, die bisher am Ort nur eine Notunterkunft oder gar keine Stätte für ihre Gottesdienste habe, das Gebäude übernehme. „Ein schmerzlicher Fall des Abschiednehmens tritt dann ein, wenn eine Gemeinde, die sich einer anderen Gemeinde anschließt, ihre Kirche für eine säkulare Nutzung oder für einen Abriss aufgeben muss.“ Ein solcher Fall „braucht die besondere Aufmerksamkeit kirchlichen Handelns. Es braucht einen Ritus, um ihn bewältigen zu können, so der Leitende Bischof. Er hoffe, dass die liturgische Hilfe für diesen Fall nur sehr selten benötigt werde.

Hinweis: Das Heft „Abschied von einem Kirchengebäude – Entwidmung“ kann kostenlos im Lutherischen Kirchenamt (Richard-Wagner-Str. 26, 30177 Hannover, Tel.: 0511/62 61 237, Fax: 0511/62 61 211, E-Mail: zentrale@velkd.de) angefordert bzw. im Internet unter www.velkd.de herunter geladen werden. In der Reihe „Texte aus der VELKD“ ist als Nr. 122 die 16-seitige Veröffentlichung „Was ist zu bedenken, wenn eine Kirche nicht mehr als Kirche genutzt wird? Leitlinien des Theologischen Ausschusses der VELKD und des DNK/LWB“ erschienen, die ebenfalls kostenlos über das Lutherische Kirchenamt zu beziehen oder auf der VELKD-Homepage zu finden ist.

Hannover, 15. August 2006

Udo Hahn
Pressesprecher