Am Lebensschutz wird festgehalten

Kirchenpräsident sieht beim Entwurf zur Änderung des Stammzellgesetzes „keinen bedenklichen Kurswechsel“

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

12. Februar 2008

Wenige Tage vor der Debatte im Deutschen Bundestag über eine Novellierung des Stammzellgesetzes hat Kirchenpräsident Dr. Peter Steinacker eine Neudatierung des Stichtages für eingeführte Stammzellen als „ethisch akzeptabel“ erachtet und sich damit hinter die Auffassung des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Dr. Wolfgang Huber und die Stellungnahme der Synode der EKD gestellt. Die Vorverlegung des Stichtags für die Einfuhr von Stammzellen sei „kein bedenklicher Kurswechsel sondern die angemessene Fortschreibung der damals vorgenommenen ethischen Güterabwägung“.

Steinacker betonte, dass in Deutschland durch das im Deutschen Bundestag am 25. April 2002 verabschiedete Stammzellgesetz die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen grundsätzlich verboten sei. Daran werde auch im neuen Gesetzentwurf festgehalten. Damit achte das Gesetz aus evangelischer Sicht grundsätzlich die Menschenwürde und das Recht auf Leben. Die bereits im Jahr 2002 gemachte Ausnahme, vor dem Stichtag erzeugte Stammzellen einführen zu dürfen, solle nun einmalig aktualisiert werden, da die älteren Stammzelllinien dem heutigen Qualitätsbedarf der Forschung nicht mehr genügten. Durch die Neudatierung des Stichtages auf den 01. Mai 2007 könne aus Deutschland kein Impuls zur zukünftigen Erzeugung von Stammzellen abgeleitet werden.

Nach Auffassung Steinacker sei die aktuelle Debatte um die Veränderung des Stammzellgesetzes zu erwarten gewesen. Die 2002 getroffene gesetzliche Regelung habe bei manchen schon damals aus ethischer Sicht „erhebliches Unbehagen“ hervorgerufen, da sie „keine glatte Lösung“ sei sondern das Ergebnis einer Güterabwägung zwischen dem Prinzip des Lebensschutzes und den Forschungsinteressen sowie den daraus erhofften therapeutischen Möglichkeiten. In vielen Fragen der Medizinethik sei es wichtig zu unterscheiden, was „bleibend wichtig“ und „jetzt notwendig“ sei. Dass es in derart komplexen Fragen verschiedene evangelische Stimmen gebe, die entweder mehr die eine oder die andere Seite betonten, sei deshalb nicht verwunderlich. Entscheidend sei die gemeinsame Basis dieser evangelischen Stimmen, den Lebensschutz als das „bleibend Wichtige“ und als Ausgangspunkt aller Überlegungen zu nehmen. Dies sei der Fall und werde auch mit dem neuen Gesetzesentwurf gewährleistet, zumal er nach Auffassung Steinackers eine „Fortschreibung des damals gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses“ sei.

Die ethische Herausforderung in den Fragen des Lebensschutzes sei deshalb so schwer im Sinne eines eindeutigen Ja oder Nein zu beantworten, weil es – wie so oft im Leben – auch bei die Forschung mit Stammzellen nicht den einzigen richtigen Weg gebe. Deshalb müsse man zwischen verschiedenen und in sich plausiblen Prinzipien eine Güterabwägung vornehmen. Diesem Dilemma könne man nur entkommen, wenn es der Forschung gelänge, „möglichst bald den Rückgriff auf embryonale Stammzellen nicht mehr nötig zu haben.“

Darmstadt, 12. Februar 2008

Stephan Krebs
Pressesprecher