Erklärung der Kirchenleitung zum Sonn- und Feiertagsschutz

Sonn- und Feiertage dürfen nicht zu Werktagen gemacht werden

Evangelische Landeskirche Anhalts

13. Dezember 2007

"Aus gegebenem Anlass bekräftigen wir unsere Position, dass der gesetzliche Sonn- und Feiertagsschutz strikt einzuhalten ist. Die Sonntagsruhe steht unter dem Schutz des Grundgesetzes, die Feiertagsruhe steht zudem unter landesgesetzlichem Schutz. Der Sonntag muss möglichst für alle Menschen, insbesondere für die Familien gemeinsame Freizeit bleiben. Ein feststehender Rhythmus zwischen Arbeits- und Freizeit ist lebensdienlich. Ladenschluss und Sonntagsschutz sind hilfreiche Schutzregelungen gegen die Überbeanspruchung der Menschen.

Der Sonn- und Feiertagsschutz gehört zu den wichtigen Kulturgütern unseres Landes. Geschäfts- und Konsuminteressen dürfen nicht über die Stabilität des Gemeinwesens gestellt werden. Die Sonn- und Feiertage dürfen nicht zu Werktagen gemacht werden. Sie müssen als Tage des Gottesdienstes, der Muße und der Besinnung geschützt bleiben. Dabei geht es um die kulturelle Qualität unseres Zusammenlebens, aber auch um den Raum der Freiheit für die Religionsausübung.

Wir sehen mit Sorge, dass die durch die Gesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichte Ladenöffnung an 4 Sonntagen des Jahres ausschließlich für die 4 Adventssonntage in Anspruch genommen wird. Gerade die Adventssonntage dienen der Besinnung und Einkehr in Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. Es gibt Erfahrungen, dass auch weitere Sonntage für die Ladenöffnung in Anspruch genommen werden. Damit wird der gesetzliche Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe Stück für Stück weiter aufgelöst. Dies kann im Interesse des Gemeinwohls nicht hingenommen werden."

Dessau, 13. Dezember 2007

Johannes Killyen
Pressesprecher