Landessynode fordert Bundestag und Bundesrat zur Einigung in Sachen Zuwanderungsgesetz auf

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Württemberg hat in ihrer heutigen Sitzung mit übergroßer Mehrheit die politisch Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat aufgefordert, eine  Einigung zum geplanten Zuwanderungsgesetz herbeizuführen. „Egal welches Parteibuch Ihr habt, kommt endlich zu Potte“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit, Hartmut Hühnerbein, vor dem in Stuttgart tagenden Kirchenparlament.

Die Kirchen hätten seit langem darauf hingewiesen, dass Politik und Gesellschaft die faktische Zuwanderung in ihrer Gesetzgebung und ihren Integrationsleistungen ausgestalten müssen. Durch die zunehmende Europäisierung und Globalisierung hätte sich der Handlungsbedarf noch erhöht, heißt es in der mit nur einer Nein-Stimme und einer Enthaltung verabschiedeten Erklärung.

Zum „Kernbestand“  eines Zuwanderungsgesetzes zählen die Kirchenparlamentarier die gesteuerte Zuwanderung, die Anerkennung nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung sowie die Gleichstellung von Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Außerdem müsse die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen berücksichtigt werden, heißt es in der Entschließung. Ferner macht sich die Synode dafür stark, die Rechtsstellung bisher geduldeter Flüchtlinge zu verbessern und setzt sich für eine „praktikable Härtefall-Regelung“ ein. Sie fordert einen Anspruch auf Integrationsbegleitung und auf angemessene und bundeseinheitlich verpflichtende Sprach- und Orientierungskurse für Zuwanderer und Flüchtlinge sowie einen „am Wohl des Kindes orientierten Familiennachzug“.

Mit der Selbstverpflichtung, dass auch die Landeskirche „in Wort und Tat“ für Zuwanderer und Migranten einsteht, endet die Entschließung.

Klaus Rieth

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