Zu den Senatsbeschlüssen über den Gesetzentwurf zur religiösen Neutralität des Staates

und zur Neuregelung des Sonn- und Feiertagsschutzes

Evangelische Kirche Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz

21. Juli 2004

Die Evangelische Kirche beklagt, dass der Senat trotz der von der Evangelischen Kirche vorgetragenen schweren Bedenken das Neutralitätsgesetz im Wesentlichen in der Form beschlossen hat, die die Evangelische Kirche bereits in ihrer öffentlichen Stellungnahme vom 02. April 2004 und ihrer ausführlichen Stellungnahme gegenüber der Senatsverwaltung kritisiert hat. Sie hegt erhebliche Zweifel, dass das beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Nach Ansicht der Evangelischen Kirche hat sich der Senat auf Grund eines einseitigen Neutralitätsverständnisses dazu verleiten lassen, den Grundsatz der positiven Religionsfreiheit – zu der es gehört, den eigenen Glauben öffentlich zu bekennen – zu beschädigen, um ein sehr kontrovers diskutiertes gesellschaftliches Problem zu regulieren: Das Tragen eines Kopftuchs im Staatsdienst.

Der Gesetzgeber hat die Pflicht, zwischen hergebrachten und auffälligen religiösen Symbolen zu differenzieren. Ein religiöses Symbol (Anhänger oder Anstecknadel in Kreuzform) kann nicht mit einem auffälligen Kleidungsstück gleichgesetzt werden, welches unter Umständen nicht nur religiöse, sondern auch politische Bedeutung hat und eine kulturelle Abgrenzung zum Ausdruck bringt. Von Letzterem muss im Fall des Kopftuches ausgegangen werden. Insgesamt wird dieser Differenzierungsanforderung im Gesetzentwurf nicht Rechnung getragen.

Die Landeskirche hätte es für richtig gehalten, den Diskussionsprozess noch fortzuführen, anstatt ein so gewichtiges Gesetzesvorhaben in wenigen Monaten zu einem Ergebnis treiben zu wollen.

Die Evangelische Kirche erkennt an, dass der Senat den Entwurf der Feiertagsschutzverordnung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verändert hat und dabei auch Anregungen der Evangelischen Kirche aufgenommen hat. Sie hat Verständnis für das Interesse des Senats, die alten Vorschriften zu entbürokratisieren und den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Sie wird weiterhin darauf achten, dass solche Anpassungen nicht zu einer Aushöhlung des Schutzes von Sonn- und Feiertagen führen. Es geht ihr dabei keineswegs nur um den Schutz des Gottesdienstes an christlichen Sonn- und Feiertagen, sondern auch darum, dass der Sonntag insgesamt als ein für alle gemeinsamer Ruhetag geschützt wird. Auf der Grundlage der biblischen Überlieferung sieht sie den Sonntag als ein Geschenk für das Zusammenleben der Menschen an die ganze Gesellschaft.

Berlin, 21. Juli 2004

Dr. Christina-Maria Bammel
Pressestelle