Widerspruch zum humanitären Charakter des Verfahrens

Nichtregierungsorganisationen üben Kritik am neuen Härtefallgesetz

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

09. Dezember 2009

Die Evangelischen Kirchen in Hessen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, der Hessische Flüchtlingsrat, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen/Landesausländerbeirat, die Landesärztekammer Hessen, die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenbüros sowie Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. erklären gemeinsam aus Anlass des heute durch den Hessischen Landtag beschlossenen  neuen Härtefallkommissionsgesetzes:

„Wir begrüßen die ausführliche parlamentarische Beratung des neuen Härtefallkommissionsgesetzes sowie die beschlossenen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Wir erneuern unsere wesentlichsten Kritikpunkte, die unter anderem auch in der parlamentarischen Anhörung zum Ausdruck gebracht wurden:
Die mangelnde Lebensunterhaltssicherung als Ausschlussgrund für ein Härtefallgesuch festzuschreiben, steht im deutlichen Widerspruch zu dem humanitären Charakter des Verfahrens. Die Einführung einer Zweidrittelmehrheit bleibt nicht nachvollziehbar. Die Mitglieder der Härtefallkommission vertreten ein breites Spektrum der Zivilgesellschaft, so dass eine einfache Mehrheit wie bislang ausreichend erscheint.

Wir werden unsere Mitarbeit in der Härtefallkommission fortsetzen, trotz der weiterhin bestehenden kritischen Kommentierungen. Innerhalb des nächsten Jahres werden wir die Arbeitsweise und Ergebnisse der Härtefallkommission kritisch prüfen und auswerten.“

Erforderliche Zweidrittelmehrheit unverhältnismäßig

Das jetzt vom Landtag verabschiedete Härtefallkommissionsgesetz sieht unter anderem vor, dass das Gremium um fünf Landtagsabgeordnete erweitert wird und damit in Zukunft 23 Mitglieder hat. Auf Kritik stoßen bei den in der Härtefallkommission vertretenen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor allem zwei Veränderungen. In Zukunft soll die positive Entscheidung eines Härtefalls durch den Innenminister grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn die betreffende Person ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann. Ein solch zwingender Ausschlussgrund widerspricht aus Sicht der NGOs der Intention und Zielsetzung der Härtefallregelung und geht im Übrigen über die bundesgesetzlich vorgesehenen Bestimmungen hinaus. Als unverhältnismäßig empfinden die NGOs, dass in Zukunft eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein wird, um ein Härtefallgesuchen an den Innenminister zu richten. In der Regel ist eine Zweidrittelmehrheit nur bei Satzungsänderungen oder Abstimmungen über Verfassungsänderungen vorgesehen. Im Übrigen können die Mitglieder der Härtefallkommission ohnehin nur einen Vorschlag unterbreiten, die Letztentscheidung liegt beim Ministerium. Insofern halten die Nichtregierungsorganisationen eine einfache Mehrheit für völlig ausreichend.

Strichwort Härtefallkommission

Die Härtefallkommission ist ein Behörden unabhängiges Gremium, das dem Innenminister empfehlen kann, Menschen, die ausreisepflichtig sind, aufgrund dringender humanitärer oder persönlicher Gründe den weiteren Verbleib in Hessen zu ermöglichen. Die Mitglieder werden vom Innenministerium berufen. In der Härtefallkommission arbeiten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammen mit Vertretern/innen der Zentralen Ausländerbehörden, der kommunalen Spitzenverbände und von Ministerien.

Darmstadt 09. Dezember 2009

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