Landessynode will Amtszeit der Kirchenleitung begrenzen

Verfassungsänderung wird vorbereitet - Bischof und Oberkirchenrat sind dagegen

Evangelische Landeskirche in Württemberg

08. Juli 2004

Die Amtszeit für Personen in Leitungsämtern der württembergischen Landeskirche soll zeitlich begrenzt werden. Dafür stellte die Synode heute eine wichtige Weiche. Mit großer Mehrheit beauftragten die Synodalen den Rechtsausschuss, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Betroffen sind die Ämter des Landesbischofs, der Prälaten, Oberkirchenräte und Dekane. Nach Ende der Amtsperiode soll es die Möglichkeit der Wiederwahl geben. Für die angestrebte Regelung muss die Kirchenverfassung geändert werden.

Angehörige aller Gesprächskreise sprachen sich für eine Amtszeitbegrenzung aus. Es sei „keine Schande“, als Oberkirchenrat nach Ablauf der Amtszeit wieder in das Gemeindepfarramt zurückzukehren, sagte die Synodale Wiebke Wähling. Auch geistliche Ämter könnten „sehr wohl auf Zeit verliehen werden“. Der Synodale Kurt König meinte, die Begrenzung der Amtszeit und die Möglichkeit der Wiederwahl bedeute „mehr Demokratie in der Landeskirche“. Die Belastungen in Führungsämtern würden immer größer und Ermüdungserscheinungen nähmen zu, stellte Volker Teich fest. Die Begrenzung sei deshalb eine Chance, nach einigen Jahren ohne Gesichtsverlust aus dem Amt zu scheiden und neue Aufgaben wahrzunehmen.

Gegen die Neuregelung sprachen sich der Oberkirchenrat und Landesbischof Gerhard Maier aus. Der Bischof gab im Namen des Oberkirchenrats zu bedenken, dass eine Amtszeitbegrenzung - insbesondere bei der Möglichkeit der Wiederwahl – die Unabhängigkeit von Personen in Führungsämtern gefährde und sie dazu verleiten könnte, unpopulären Entscheidungen aus dem Weg zu gehen.  Außerdem befürchtet er finanzielle Mehrkosten für die Landeskirche. „Falls eine Wiederwahl scheitert, muss man ja wohl eine angemessene Versorgungsregelung treffen“, sagte er.

Es ist nun Aufgabe des Rechtsausschusses, einen Gesetzesentwurf mit einer detaillierten Regelung zu erarbeiten und der Synode zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen. Beispielsweise ist noch unklar, auf wie viel Jahre die Amtszeit begrenzt werden soll. Im Gespräch sind Amtsperioden zwischen sechs und zehn Jahren.

Stuttgart, 08. Juli 2004

Klaus Rieth
Pressesprecher