Größere Einheit in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erreicht

Pommersche Kirche Mitglied in neuer Union Evangelischer Kirchen

Pommersche Evangelische Kirche

Am 1. Juli 2003 tritt die Grundordnung der Union Evangelischer Kirchen (UEK) innerhalb der EKD in Kraft. Damit endet die fast 200jährige Geschichte der Evangelischen Kirche der Union (EKU), deren Grenzen im wesentlichen das alte preußische Staatsgebiet widerspiegelten.

Gleichzeitig beginnt eine neue Geschichte der Zusammenarbeit von 14 Landeskirchen, die bisher - wie die EKU selbst - in der Arnoldshainer Konferenz (AKf) vertreten waren. Ziel ist es, "die Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland zu fördern".

Die UEK versteht sich daher selbst nur als eine weitere Station auf dem Weg in Richtung zu einer einheitlichen EKD. Jeweils ein Jahr vor Ablauf ihrer sechsjährigen Amtsperiode wird die Vollkonferenz der UEK prüfen, ob das angestrebte Ziel einer verbindlichen Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen der EKD in theologischen, liturgischen und kirchenrechtlichen Fragen so weit verwirklicht ist, dass ein Fortbestand der UEK in ihrer bisherigen Form entfallen kann.

Vom 17. bis 19. Oktober tritt in Erfurt die Vollkonferenz der UEK zu ihrer konstituierenden Tagung zusammen, um das Präsidium zu wählen. In diesem Leitungsorgan werden alle Mitgliedskirchen vertreten sein.

Der UEK gehören 14 Landeskirchen der EKD mit rund 13,4 Millionen Gemeindegliedern an: Anhalt, Baden, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, Lippe, schlesische Oberlausitz, Pfalz, Pommern, Reformierte Kirche, Rheinland, Kirchenprovinz Sachsen, Westfalen.