Flüchtlingsschutz muss EU-Aufgabe bleiben

Europäische Asylrechtskonferenz fordert Rücknahme der Blair-Pläne

Evangelische Landeskirche in Baden

Die Vorschläge des britischen Premierministers Blair für die Verlagerung der Flüchtlingsaufnahme auf Staaten außerhalb der EU sind noch nicht vom Tisch. Das erklärten Migrationfachleute aus verschiedenen europäischen Kirchen während einer Asylfachtagung in Berekfürdö/Ostungarn, an der auch Vertreter der Evangelischen Landeskirche in Baden teilnahmen.

Nach der Abschlusserklärung des Gipfels in Thessaloniki letzte Woche müssen Asylsuchende in der erweiterten EU in Zukunft befürchten, in Nicht-EU-Staaten gebracht zu werden. Gegenwärtig wird in der EU diskutiert, in diesen Staaten niedrigere Verfahrenstandards einzuführen als sie für Verfahren in der EU vorgesehen sind. Die Konferenz hält die beabsichtigte Internierung von Asylsuchenden für inakzeptabel.
Ein Schwerpunkt der Konferenz war ferner, die asylpolitischen Konsequenzen der Osterweiterung für EU-Beitrittsländer in den Blick zu nehmen. Besucht wurden Grenzpolizeistellen und das größte Aufnahmelager für Asylsuchende in Ungarn. Wie schon 2001 bei einer früheren Konferenz in der Slowakei wurde auch in Berekfürdo die enge Zusammenarbeit ungarischer Behörden mit dem deutschen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge festgestellt. „Angesichts dieser Situation müssen wir überlegen, wie wir bürgerschaftliches Engagement und zivilgesellschaftliche Strukturen im Austausch zwischen Mitgliedsstaaten und Beitrittsländern unterstützen können. Hier könnte eine besondere Aufgabe von Kirche und Diakonie liegen“, betonte Oberkirchenrat Ralf Geisler vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover.

In den Gesprächen über das ungarische Asylverfahren ist eine Rechtschutzlücke deutlich geworden: Asylsuchende In Ungarn dürfen vor Gericht nicht erneut angehört werden. Es wird also nur nach Aktenlage entschieden. Ein Verfahren, in dem keine Möglichkeit besteht, vor einem unabhängigen Gericht effektiven Rechtsschutz zu erlangen, ist kein rechtsstaatliches Verfahren, stellte die Konferenz einhellig fest. Sie forderte daher, entsprechende rechtsstaatliche Mindestanforderungen in der europäischen Asylverfahrensrichtlinie festzuschreiben.

Dass Deutschland die Verabschiedung der Richtlinie über die Anerkennung von Flüchtlingen immer noch durch sein Veto blockiert, konnte auf der Konferenz nicht nachvollzogen werden. „Es ist für uns unverständlich, dass der deutsche Innenminister gegen den Willen seiner Amtskollegen aus den anderen EU-Staaten unbedingt den Schutzstandard der Richtlinie auf das niedrige deutsche Niveau absenken möchte“, erklärte Pfarrer Jean-Marc Dupeux, Direktor der französischen Flüchtlingshilfsorganisation CIMADE. „Wir hoffen, dass Deutschland seine Vorbehalte in den nächsten Wochen endlich aufgibt und den Weg für eine zügige Verabschiedung dieser wichtigen Richtlinie freimacht.“

Die Konferenz bekräftigte die gemeinsame Verantwortung der Kirchen für den Flüchtlingsschutz in Europa.