Hein: „Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Schritt in die richtige Richtung“

Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nimmt Stellung zum Verbot der Patentierung von Stammzellen durch den Europäischen Gerichtshof

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck

18. Oktober 2011

Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Professor Dr. Martin Hein, begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, die Patentierung von Stammzellen für wissenschaftliche Zwecke  nicht zu erlauben. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung: Auch künstlich befruchtete Stammzellen seien Embryonen und somit vollwertiges und schützenswertes menschliches Leben.

Bereits während der Debatte um die Lockerung der Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik in Deutschland hatte Bischof Hein Bedenken geäußert und seiner Ablehnung von gentechnischen Verfahren am lebenden menschlichen Organismus deutlich Ausdruck verliehen. Eingriffe in das Erbmaterial und in die lebende Zelle von Embryonen seien eine Grenzüberschreitung, die immer weitere Konsequenzen für den Umgang mit Leben und besonders mit menschlichem Leben hätten.  Das Gericht sehe ganz richtig, dass eine nur auf wissenschaftliche Zwecke ausgerichtete Patentierung solcher Verfahren nicht möglich sei, da es der Sinn einer Patentierung sei, kommerziell und industriell verwertet zu werden. Nicht alles, was medizinisch oder technisch möglich sei, müsse auch umgesetzt werden.  Hier seien vom biblisch-christlichen Menschbild aus deutliche Vorbehalte zu formulieren. Das Leben sei ein Geschenk Gottes, das eigenmächtiger oder fremder Verfügung weitestgehend entzogen sei und vielmehr unserem Schutz anvertraut sei.

Kassel, 18. Oktober 2011

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