Fachleute kritisieren Hospizgesetz: Zu wenig für Kliniken und Heime

Berlin (epd). Gesundheits- und Sozialverbände haben das Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung begrüßt, es aber als unzureichend kritisiert. In einer Anhörung des Bundestages machten sie besonders auf die Situation Sterbender in Pflege- und Krankenhäusern aufmerksam. Sie würden nicht ausreichend berücksichtigt, erklärten mehrere Verbände übereinstimmend, darunter die Diakonie Deutschland und der Caritasverband.

Die Bundesärztekammer erklärte, die Hälfte aller Sterbefälle in Deutschland betreffe Kliniken, wobei die meisten Sterbenden dort außerhalb einer Palliativstation begleitet würden. Um ihre Begleitung zu verbessern, sei mehr qualifiziertes ärztliches und pflegerisches Personal nötig.

Palliativmedizin und -pflege ist die Behandlung am Lebensende, wenn keine Heilung mehr möglich ist. Dabei geht es insbesondere um die Linderung von Schmerzen, Atemnot und Ängsten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) reagiert mit dem Gesetzentwurf auf Kritik an der pflegerischen und ärztlichen Sterbebegleitung in Deutschland im Zusammenhang mit der Debatte um Sterbehilfevereine und den assistierten Suizid.

Nur zehn Prozent der Sterbenden erhalten professionelle Sterbebegleitung

Nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) erhalten in Deutschland nur maximal zehn Prozent der Sterbenden spezialisierte oder stationäre Palliativangebote oder werden in Hospizen versorgt. Nach Berechnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bräuchten aber 60 Prozent aller Sterbenden eine professionelle Sterbebegleitung.

Die Ausgaben für die Hospiz- und Palliativversorgung sollen nach dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) um rund 200 Millionen auf rund 600 Millionen Euro pro Jahr steigen. Das Geld soll vor allem der Hospizarbeit und den ambulanten Palliativ-Teams aus Ärzten und Pflegekräften zugutekommen.

Stationäre Hospize sollen künftig 95 statt 90 Prozent ihrer zuschussfähigen Kosten von den Kassen erstattet bekommen. Bei ambulanten Hospizdiensten sollen künftig nicht mehr nur Personal-, sondern auch Sachkosten bezuschusst werden. Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu beraten.

21. September 2015

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