Landeskirche klagt erfolgreich gegen Leipziger Ladenöffnung

Leipzig/Bautzen (epd). Nach einer Klage der sächsischen Landeskirche wird die Ladenöffnung an den Adventssonntagen in Leipzig jetzt deutlich eingeschränkt. Demnach dürfen die Geschäfte jetzt nur noch am ersten und zweiten Advent öffnen. Die städtische Verordnung zur Sonntagsöffnung werde ab 10. Dezember vorläufig außer Kraft gesetzt, entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Bautzen (Az: 3 BS 410/07). Ab diesem Zeitpunkt müssen die Läden bis zum Jahresende sonntags geschlossen bleiben.

In Sachsen sind vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich. Die Stadt Leipzig hatte die Öffnungen aber nicht einheitlich für die gesamte Stadt geregelt, sondern für jeden einzelnen Stadtbezirk. Die evangelische Landeskirche sprach von einer zusätzlichen Aushöhlung des Sonntagsschutzes, da fast im ganzen Jahr eine Geschäftigkeit an diesem Tag möglich sei.

Dem Bautzener Gericht zufolge lässt sich zwar die Rechtmäßigkeit der Leipziger Verordnung im Eilverfahren nicht abschließend beurteilen, Es spreche aber einiges dafür, dass eine Sonntagsöffnung für das gesamte Stadtgebiet einheitlich geregelt werden müsse. Eine abschließende Klärung habe im Hauptverfahren zu erfolgen.

Dass die Läden an den beiden kommenden Sonntagen geöffnet bleiben können, begründete das Gericht mit der Kurzfristigkeit des erst vor rund zwei Wochen von der Landeskirche eingereichten Antrags. Die Geschäfte hätten sich bereits auf die Ladenöffnung eingestellt, hieß es.

30. November 2007

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