Bischof Huber verteidigt Beschwerde gegen Sonntagsöffnung

Hamburg (epd). Der Berliner Bischof Wolfgang Huber hat die Verfassungsbeschwerden gegen das Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin verteidigt. "Der Sonntag muss im Grundsatz ein allgemeiner freier Tag bleiben", sagte der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der Wochenzeitung "Die Zeit". Den Kirchen gehe es bei der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nicht um Eigeninteressen, sondern um die Religionsfreiheit und den Schutz der Sonn- und Feiertage.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin hatten am Montag fristgemäß die Beschwerden gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen in Berlin eingereicht.

Die Gewinnperspektive könne nicht rechtfertigen, "eine große kulturelle Institution" zu schleifen und den Unterschied von Sonn- und Werktag zu nivellieren, argumentierte Huber. Beim Sonntagsschutz gehe es um eine große kulturelle Errungenschaft und die Sicherung gemeinsamer Freizeit. "Wir können nicht über die Auflösung der Familie klagen, wenn wir zugleich befördern, dass die Mutter ihren freien Tag am Montag, der Vater am Donnerstag und die Kinder ihre freien Tage am Samstag und Sonntag haben." Diese "Rundum-Ökonomisierung" der Woche schade den Familien.

"Wir müssen gegen den Trend den Sonntag bewahren, sonst ist er weg, und die Menschen werden das eines Tages bereuen", betonte der Bischof. Gerade bei jungen Familien sei zu beobachten, dass sie eine neue Sonntagskultur entwickelten. Dazu werde nicht immer der klassische Sonntagsgottesdienst gehören. Auch die Kirchen müssten den Menschen Angebote machen, die ihren individuellen Wünschen entgegen kämen.

15. November 2007

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