Kirchen klagen in Karlsruhe gegen Ladenöffnung an Sonntagen

Berlin (epd). Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Berliner Ladenöffnungsgesetzes haben die beiden großen Kirchen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die weitreichenden Sonntagsöffnungen in der Bundeshauptstadt eingereicht. Die Beschwerde richte sich gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen im Jahr einschließlich der vier Adventssonntage, teilten die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin am Montag in Berlin mit. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt die Beschwerden, erklärte die EKD in Hannover.

Mit der "Aushöhlung des Sonntagsschutzes" verstoße Berlin gegen das Grundgesetz, hieß es zur Begründung. Im Grundgesetz sei der Sonntag als "Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung" verfassungsrechtlich verbürgt. Das Land Berlin hatte vor einem Jahr als erstes Bundesland den Ladenschluss aufgehoben. Seitdem dürfen Läden an zehn Sonntagen im Jahr einschließlich der vier Adventsonntage öffnen, an Werktagen sogar rund um die Uhr.

"Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein hohes Verfassungsgut", erklärte der Leiter der Rechtsabteilung und Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Burkhard Guntau. Anders als in vielen Staaten sei im Grundgesetz der Sonntag geschützt. Er diene der freien Religionsausübung, aber auch der Erholung und des Ausgleichs vom Alltag. "Dieses hohe Verfassungsgut darf um der Menschen willen nicht leichtfertig für ökonomische Belange aufs Spiel gesetzt werden."

Besonders eklatant zeige sich der Verfassungsverstoß daran, dass alle Adventsonntage für die Ladenöffnung freigegeben wurden, so die Kirchen. "Daraus ergibt sich, dass im Dezember die Freigabe des Sonntags für den Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme ist", heißt es zur Begründung.

Dagegen plädieren die Kirchen dafür, "die erweiterten Ladenöffnungszeiten nicht nur aus der Perspektive der Kunden, sondern zugleich aus der Sicht der im Handel beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu betrachten". Zudem müsse der Schutz der Sonn- und Feiertage "im unmittelbaren Zusammenhang mit der Religionsfreiheit (Artikel 4) betrachtet werden".

Das Erzbistum Berlin und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz werden in dem Verfahren neben der EKD auch von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz unterstützt. Der Berliner Bischof und EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber hatte angekündigt, höchstrichterlich klären zu lassen, "dass der Schutz der Sonn- und Feiertage ein hochrangiges Verfassungsgut ist, das für die Kirchen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Religionsfreiheit steht". Dieses Verfassungsgut dürfe nicht aus ökonomischen Gründen zur Disposition gestellt werden.

12. November 2007

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