Verzicht auf Mission wäre verhängnisvoll

idea-Logo H a n n o v e r (idea) – Das Recht auf Mission ist durch internationale Menschenrechtsabkommen geschützt und daher nicht verhandelbar. Diese Ansicht vertritt der Präsident des Kirchenamts der EKD, Hermann Barth (Hannover). In einem Kommentar für die Evangelische Nachrichtenagentur idea äußert er sich zu den Umständen der Freilassung von 21 südkoreanischen Christen aus der Hand der radikal-islamischen Taliban, die sie 40 Tage lang als Geiseln in Afghanistan gehalten hatten. Zwei weitere Christen wurden in Gefangenschaft erschossen. Berichten zufolge hat die südkoreanische Regierung den Geiselnehmern unter anderem zugesagt, die Tätigkeit christlicher Missionare in Afghanistan zu verhindern. Hier meldet Barth Bedenken an. Er weist darauf hin, dass die missionarische Tätigkeit als Teil der Religionsfreiheit unter dem Schutz internationalen Rechts stehe. Das ergebe sich zunächst aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, sodann in rechtsverbindlicher Form aus dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte von 1966. In Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung heiße es: „Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das Recht umfasst die Freiheit, seine Religion ... zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion ... öffentlich oder privat ... zu bekunden.“ Wer Christen wo auch immer – so Barth - empfehlen würde, möglichst unauffällig Gottesdienste abzuhalten und nicht durch missionarische Aktivitäten zu „provozieren“, würde nicht nur die missionarische Dimension des christlichen Glaubens, sondern auch einen wesentlichen Kern des Rechts auf Religionsfreiheit verfehlen. Es wäre verhängnisvoll, wenn die südkoreanische Regierung den Erpressern tatsächlich zugesichert habe, keine Christen mit missionarischen Absichten mehr nach Afghanistan reisen zu lassen. Auch gegenüber Ländern mit einer anderen Kultur und Tradition dürften die menschenrechtlichen Standards nicht ermäßigt werden. Eine andere Frage sei, ob das heutige Afghanistan, wo der Schutz vor rechtloser Gewalt nicht einmal mit Soldaten gewährleistet werden könne, der richtige und sinnvolle Ort für missionarische Aktivitäten sei. Barth: „Jeder, der sich auf diesen gefahrvollen Weg zu machen gedenkt, prüfe, ob er es vor der Vernunft verantworten kann und ob dies Gottes Auftrag für ihn ist. In jedem Fall steht fest: Es gibt ein Recht dazu, und dieses Recht ist nicht verhandelbar.“

12. September 2007

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