Staatskirchenvertrag in Baden-Württemberg unterzeichnet

Stuttgart/Karlsruhe (epd). In Baden-Württemberg haben die Landesregierung und beide evangelische Landeskirchen jetzt einen Staatskirchenvertrag. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und die Landesbischöfe in Baden und Württemberg, Ulrich Fischer und Frank Otfried July, unterzeichneten das Papier am Mittwoch Stuttgart. Es soll die gegenseitigen Beziehungen für die Zukunft regeln.

Dazu zählen die Staatsleistungen als Entschädigung für Enteignungen während der Reformationszeit und Säkularisation sowie der Erhalt der beiden evangelisch-theologischen Fakultäten in Tübingen und Heidelberg. Geregelt werden in dem Vertrag auch der Sonn- und Feiertagsschutz und die Befreiung der Kirchen von staatlichen Gebühren.

Alle Unterzeichnenden betonten, dass der Vertrag Ausdruck der vertrauensvollen Beziehungen zwischen Land und Kirche sei. Damit sei eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit geschaffen worden. Die württembergische Landeskirche war bundesweit die einzige ohne eine solche Vereinbarung. Ihr gehören rund 2,3 Millionen Protestanten an, der badischen Landeskirche 1,3 Millionen. Zuletzt hatten Hamburg und Berlin Verträge mit den dortigen Landeskirchen unterzeichnet.

25. Juli 2007

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