Kirchen begrüßen stärkere Förderung des Ehrenamtes

Berlin (epd). Die beiden großen Kirchen haben die von der Bundesregierung geplante Vereinfachung des Spendenrechts und die Ausweitung der steuerlichen Förderung Ehrenamtlicher begrüßt. Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden warnten sie bei einer Anhörung am Montag im Finanzausschuss des Bundestages zugleich, dass die deutschen Regelungen durch europäisches Recht gefährdet seien. Sie forderten die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für gesetzliche Regelungen stark zu machen, die die Möglichkeiten des Ehrenamts erweitern.

Nach dem geplanten "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" sollen Menschen, die sich ehrenamtlich für soziale, kulturelle oder ökologische Belange einsetzen, steuerlich stärker begünstigt werden. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschieden. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Nach dem Gesetzentwurf müssen Menschen, die in ihrer Freizeit mindestens 20 Stunden im Monat für alte, kranke oder behinderte Menschen tätig sind, im Jahr 300 Euro weniger Einkommensteuer bezahlen. Der Vizepräsident des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Teske, hält das neue Instrument der so genannten Zeitspende für ein "sehr wesentliches Signal an Menschen, die tatsächlich bereit sind, Zeit für andere zu opfern".

Fachverbände kritisieren die vorgesehene Neuerung im Steuerrecht allerdings an zwei Stellen: Zum einen könnten davon ehrenamtlich engagierte Menschen, die keine Steuer entrichten, wie etwa Arbeitslose oder Jugendliche nicht profitieren. Zum anderen werde damit nur soziales, nicht aber ökologisches oder kulturelles Engagement steuerlich gefördert.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Bürger zudem gemeinnützige Spenden bis zur Höhe von 20 Prozent ihrer Einkünfte bei der Steuererklärung geltend machen können. Diese Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Bisher sind Spenden nur bis zu fünf Prozent der Einkünfte abzugsfähig, Ausnahme sind Spenden für mildtätige Zwecke, deren Obergrenze bei zehn Prozent liegt. Diakonie-Vize Teske erwartet von dieser Neuerung einen Impuls für die Spendenbereitschaft der Bürger.

Die Kirchen begrüßen beim Entwurf auch die Anhebung der Höchstgrenzen für steuerfreie Spenden, die Vereinfachung der Absetzbarkeit und Gleichbehandlung der Spendenzwecke. Auch die Anhebung der steuerfreien Aufwandspauschale für einen Teil der Ehrenamtlichen von jährlich 1.848 auf 2.100 Euro, wird positiv gewertet. Diese Pauschale solle auch ehrenamtlichen Betreuern gewährt werden, wie es bereits der Bundesrat vorgeschlagen habe, fordern die Kirchen.

11. Juni 2007

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