Diakonie und Caritas kritisieren Gesetzentwurf zu Bleiberecht

Berlin (epd). Diakonie und Caritas haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bleiberecht scharf kritisiert. Zu den Beratungen dieses Entwurfes im Bundestag erklärten die Präsidenten der beiden kirchlichen Verbände, Peter Neher und Klaus-Dieter Kottnik, am Mittwoch, das geplante Gesetz werde humanitären Standards nicht gerecht.

Es sei "unverständlich, dass nach dem Gesetzentwurf Alte, Kranke, Behinderte und Traumatisierte kein Bleiberecht erhalten können", sagte Diakonie-Präsident Kottnik in Berlin. "Ich halte es für nicht vertretbar, diese Menschen in problematische Herkunftsländer zurückzuschicken."

Insgesamt zeugten die vorgeschlagenen Regelungen von einer abwehrenden und von Misstrauen geprägten Haltung Zuwanderern gegenüber, hieß es. Das zeige sich exemplarisch an der Neuregelung des Familiennachzuges im Gesetz.

Hier würden "alle Ehen mit einem ausländischen Partner unter den Generalverdacht gestellt, dass der Abschluss der Ehe mit Täuschungsabsicht erfolgte", kritisiert Caritaspräsident Neher. Der Nachzug ausländischer Ehegatten werde durch die Voraussetzung des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse vor der Einreise nach Deutschland in vielen Fällen unmöglich gemacht.

Diakonie und Caritas beraten in zahlreichen Städten und Gemeinden Flüchtlinge und Zugewanderte und begleiten die Integration von Ausländern.

16. Mai 2007

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