Kirchenamtspräsident verteidigt Ethikrat-Vorschlag zur Organspende

Bremen (epd). Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, hat den Vorschlag des Nationalen Ethikrates für eine gesetzliche Neuregelung bei Organspenden verteidigt. Der Ethikrat hatte angeregt, die Organentnahme nach dem Tod gesetzlich zu erlauben, wenn der Verstorbene sich zuvor nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat und seine Angehörigen keinen Einwand erheben. Dies schränke das Selbstbestimmungsrecht nicht ein, sagte Barth, der dem Ethikrat angehört, am Donnerstag dem Sender Radio Bremen.

Mit der Organspende könne über den Tod hinaus Nächstenliebe geübt werden, betonte der Theologe Barth. In der Entscheidung für oder gegen eine Spende dürfe aber niemand bedrängt werden. Die persönliche Entscheidung sei zu achten. "In Deutschland werden seit Jahren mehr Organe eingepflanzt als gespendet", sagte das Ethikratsmitglied. Patienten in Deutschland profitierten über die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant von Organspendern in europäischen Nachbarländern.

Mit einer Neuregelung kann nach Ansicht des Ethikrates die Zahl der Organspenden erhöht werden. Derzeit gilt in Deutschland die so genannte Zustimmungslösung, nach der ein Spender zu Lebzeiten oder seine Angehörigen nach seinem Tod ausdrücklich der Entnahme von Organen zustimmen müssen. Jährlich sterben in Deutschland nach Angaben des Ethikrates rund 1.000 Menschen, weil Spenderorgane fehlen. Rund 12.000 Patienten warteten auf eine Transplantation.

10. Mai 2007

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