Wechselseitige Anerkennung der Taufe von elf Kirchen besiegelt

EKD-Ratsvorsitzender Huber würdigt "herausragendes Zeugnis"

Magdeburg (epd). In einem Gottesdienst im Magdeburger Dom haben elf Kirchen die wechselseitige Anerkennung der Taufe ihrer Mitglieder förmlich bekräftigt. Leitende Vertreter der beteiligten Kirchen, darunter der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, unterzeichneten dabei am Sonntagabend eine entsprechende Vereinbarung. Damit gilt die Taufe auch beim Wechsel der Konfession.

Neben evangelischer und katholischer Kirche sind unter anderem auch die orthodoxe Kirche in Deutschland, Anglikaner, Altkatholiken, sowie die Methodisten an dem gemeinsamen Dokument beteiligt. Einige der in Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) verbundenen Kirchen schlossen sich der Vereinbarung dagegen nicht an. Zum Auftakt des Gottesdienstes würdigte der EKD-Ratsvorsitzende Huber es als "herausragendes Ereignis", dass elf Kirchen aus unterschiedlichen Traditionen einem gemeinsamen Text über die Taufe zustimmen.

"Als Christen erwarten wir unser Heil von Gottes Sohn Jesus Christus. Das eint uns als christliche Kirchen", sagte der Berliner Bischof vor rund 600 Besuchern. An der Gestaltung der Feier wirkten auch Vertreter aller elf beteiligten Kirchen mit. Kardinal Lehmann betonte, die Unterzeichnung der Taufanerkennung sei ein Zeichen dafür, dass die ökumenischen Bemühungen "nicht erstarrt sind".

Auch Altbischof Walter Klaiber von der Evangelisch-methodistischen Kirche würdigte in seiner Predigt die Übereinkunft. Es sei wichtig, gemeinsam Menschen zum Glauben und zur Taufe einzuladen, nicht um die Statistik zu verbessern, sondern um sie in die befreiende Gemeinschaft mit Christus hinein zu nehmen.

Für die nicht beteiligten Kirchen sprach der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland, Pastor Werner Funck, ein Grußwort. Die Mennonitengemeinden hätten sich wie auch andere Kirchen, die nicht die Kinder-, sondern die Erwachsenentaufe praktizieren, aus biblisch-theologischen Gründen gegen eine Unterzeichnung entschieden.

In der Erklärung heißt es, die Taufe verbinde als ein Zeichen der Einheit alle Christen mit Jesus Christus. Trotz Unterschieden im Kirchenverständnis bestehe zwischen den beteiligten Kirchen ein Grundeinverständnis über die Taufe. Deshalb werde jede mit dem Untertauchen im Wasser oder Übergießen mit Wasser vollzogene Taufe anerkannt. Die so vollzogene Taufe sei "einmalig und unwiederholbar", stellen die Kirchen fest.

Seit rund 30 Jahren gab es in Deutschland bereits einzelne regionale Vereinbarungen zwischen evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen zur Taufanerkennung. Eine Vereinbarung auf der Ebene der EKD oder der Bischofskonferenz bestand bisher nicht.


20. April 2007

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