Bischof Huber für gesetzliche Regelung zu Patientenverfügung

Frankfurt a.M./Berlin (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung befürwortet. "Nachdem die Diskussion soweit gediehen ist, wäre es schon hilfreich, wenn die offenen Fragen - oder zumindest ein Teil davon - durch eine gesetzliche Regelung geklärt würden", sagte Huber in einem epd-Interview.

Der Bundestag berät heute (Donnerstag) in einer Grundsatzdebatte über eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. In der dreistündigen Aussprache, bei der es nicht um Gesetzesentwürfe geht, wollen sich etwa 30 Parlamentarier äußern.

Klarstellungen sind Huber zufolge beispielsweise zu der Frage, ob für eine Patientenverfügung die Schriftform vorausgesetzt ist, ob sie in regelmäßigen Abständen wiederholt werden soll, sowie zu ihrer Reichweite erforderlich. Zugleich gab der Ratsvorsitzende zu bedenken, dass die Wirkung einer gesetzlichen Regelung nicht überschätzt werden sollte.

Zur Reichweite der Patientenverfügung sagte der Bischof, es gebe Gründe dafür, nicht nur Krankheiten in den Blick zu nehmen, die irreversibel zum Tode führten. Auch Situationen wie das lang anhaltende Wachkoma und schwere Demenzerkrankungen, zu denen schwere Krankheiten hinzutreten, könnten zusätzlich ins Auge gefasst werden.

29. März 2007

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