Kirchen beharren auf humaner Bleiberechtsregelung

Berlin (epd). In den Streit über eine Bleiberecht für geduldete Ausländer haben sich die beiden großen Kirchen eingeschaltet. Die Änderung des Zuwanderungsgesetzes müsse die Situation von langjährig geduldeten Flüchtlinge wirklich verbessern und zu einer humanen Regelung beitragen, forderten der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, am Freitag in Berlin. Sie warnten vor Gesetzesänderungen, die positive Ansätze bei der Zuwanderung und Integration konterkarierten.

Die Spitzen der großen Koalition hatten sich Anfang der Woche darauf verständigt, an der bisherigen Einigung in der Substanz festzuhalten. Danach sollen geduldete Ausländer mit Kindern ein Bleiberecht bekommen, wenn sie mindestens sechs Jahre in Deutschland gelebt haben. Bei Geduldeten ohne Kinder sind es acht Jahre. Die bis Ende 2009 befristete Erlaubnis soll auch zur "Ausübung einer Erwerbstätigkeit" berechtigen. Gegen diesen Plan, der das Bleiberecht für rund 180.000 geduldete Flüchtlingen regeln soll, gibt es Einwände von Niedersachsen.

Die Kirchen befürworteten die Absicht, ein erstmaliges Aufenthaltsrecht nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig zu machen. Es sei zu hoffen, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis Ende 2009 und der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt zu Verbesserungen für die Betroffenen führen. Die Regelung müsse die Integration der bisher geduldeten Ausländer fördern und nicht behindern, erklärte Prälat Reimers.

Auch ohne eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts solle grundsätzlich eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt gewährt werden. Dies gelte insbesondere für Alte, Kranke und pflegebedürftige Menschen. Beim Bleiberecht muss nach Ansicht der Kirchen das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. Jugendlichen Ausländern, die in der Bundesrepublik aufgewachsen und gut integriert seien, müsse ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gewährt werden.

Die beiden Prälaten wandten sich gegen die Möglichkeit, bestimmte Staatsangehörige, etwa Iraker, vom Bleiberecht auszuschließen. "Vor dem Hintergrund der Krise im Irak, von der auch viele Christen betroffen sind, muss alles dafür getan werden, um Flüchtlingen aus diesem Land zu helfen", forderte Jüsten.

Besorgt reagierten die Kirchen auf die geplanten Verschärfungen zum Familiennachzug. Insbesondere das Vorhaben, von nachziehenden Ehegatten vor der Einreise Sprachkenntnisse zu verlangen, sei abzulehnen, so Reimers und Jüsten. Viele Betroffene könnten diese Voraussetzung kaum erfüllen könnten. Der Schutz von Ehe und Familie müsse auch in diesen Fällen gewährleistet sein, argumentierten die Kirchen.

09. März 2007

EKD-Pressemitteilung "Hoffnung auf Verbesserungen beim Bleiberecht"

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