Bischöfin Käßmann bekräftigt Ablehnung legalisierter Sterbehilfe

Köln (epd). Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann hat eine umfassende Legalisierung der Sterbehilfe in Deutschland entschieden abgelehnt. Sie habe Verständnis dafür, dass todkranke Menschen selbstbestimmt sterben wollten, sagte sie am Mittwochabend in der WDR-Sendung "Hart aber Fair" in Köln. "Aber ich lehne eindeutig ab, dass Sterbehilfe zum Standard wird", betonte sie. Vielen Menschen, die Sterbehilfe wünschten, seien die schmerzlindernde Palliativmedizin oder das Angebot der Hospize nicht bekannt.

Käßmann kritisierte die liberale Handhabung der Sterbehilfe in den Niederlanden. Gerade in einer alternden Gesellschaft sei zu befürchten, dass der Druck der Angehörigen auf die Betroffenen wachse, "vorzeitig zu sterben". Sie befürwortete, dass Ärzte nach Rücksprache mit Angehörigen in aussichtslosen Fällen auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten können. "Das ist aber etwas völlig anderes, als wenn wir sagen, es gibt ein gesetzliches Recht auf Sterbehilfe."

Käßmann warb für Patientenverfügungen, mit denen Personen des Vertrauens ermächtigt werden, für den Patienten zu sprechen. Angehörige müssten genau wissen, was der Betroffene wünsche, sagte Käßmann in der WDR-Sendung unter dem Motto "Tod auf Rezept - gibt es ein Recht auf leichtes Sterben?" Die Theologin plädierte für eine offene Diskussion in der Gesellschaft über den Tod. "Wir müssen das Sterben lernen." Menschen mit dem Tod vor Augen dürften nicht in Heime abgeschoben werden. Es dürfe nicht darum gehen, durch die Hand eines anderen zu sterben, sondern an der Hand eines anderen Menschen, griff Käßmann ein Zitat von Bundespräsident Horst Köhler auf.

Nach Auffassung der früheren Leiterin der Ethikkommission des Bundestages, Margot von Renesse, ist eine Patientenverfügung ein wichtiger Schritt. Sie wandte sich in der WDR-Sendung aber gegen eine Rechtsverbindlichkeit der zu einem früheren Zeitpunkt niedergelegten Anweisungen. "Ich misstraue der Endgültigkeit einer Erklärung, hinter der keine Erfahrung steht", betonte sie. Deshalb müsse es Aufgabe des Bevollmächtigten sein, loyal im Sinne des Patienten zu entscheiden.

08. Februar 2007

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