Kirchen rügen Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz

Berlin (epd). Die beiden großen Kirchen haben den Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums zum Zuwanderungsgesetz kritisiert. Bei der Auswertung des Gesetzes seien die Forderungen der Kirchen nicht aufgegriffen worden, bemängelten der Berliner Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland, Prälat Stephan Reimers, und der Leiter des katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, am Montag in Berlin.

Der Evaluierungsbericht sehe vor, den Ehegattennachzug von einem Mindestalter von 21 Jahren und dem Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise abhängig zu machen, bedauerten Reimers und Jüsten. Diese Anforderung werde von den Kirchen als unverhältnismäßig abgelehnt. "Um Opfern von Zwangsverheiratungen Schutz zu bieten, sollten vielmehr deren eigenständige Wiederkehr- und Aufenthaltsrechte gestärkt werden", empfehlen Jüsten und Reimers in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Besonders kritikwürdig ist aus Sicht der Kirchenvertreter auch, dass keine Verbesserungen für die Situation von Menschen mit so genannten Kettenduldungen vorgesehen seien. Stattdessen würden bisherige Regelungen restriktiv ausgelegt. Jüsten und Reimers plädieren für eine Aufenthaltserlaubnis, die auch eine Arbeitserlaubnis vorsieht. Die ursprüngliche Absicht des Zuwanderungsgesetzes, den mehr als 192.000 Betroffenen gesicherte Aufenthaltstitel zu gewähren, müsse umgesetzt werden.

25. Juli 2006

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