Tag der Menschenrechte

Frankfurt a.M. (epd). Am kommenden Sonntag wird weltweit der Tag der Menschenrechte begangen. Er erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung in Paris verabschiedet wurde. Das Dokument ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber international Normen für unveräußerliche Grundrechte und Freiheiten. Dazu gehören das Recht auf Leben, auf Glaubens-, Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Schutz vor Folter und willkürlicher Haft.

Auch wirtschaftliche Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Nahrung und Wohnung sind in der Erklärung enthalten. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", heißt es in dem Dokument, das unter dem Schock des Nazi-Terrors und des Zweiten Weltkriegs entstanden war. Menschenrechte sind in den Verfassungen vieler Staaten verankert.

Wichtige völkerrechtliche Abkommen sind der Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, denen jeweils rund 150 Staaten beitraten. Hinzu kommen die Europäische Menschenrechtskonvention, Abkommen gegen Folter, Menschenhandel und Rassendiskriminierung. Auch der Schutz der Rechte von Frauen und Kindern ist in Konventionen vereinbart.

Trotzdem werden Menschenrechte weltweit weiter verletzt. Männer und Frauen werden willkürlich verhaftet, gefoltert und hingerichtet. Kriegsparteien setzen Hunger und Vergewaltigungen gezielt als Waffen ein. Millionen Kinder müssen unter grausamen Bedingungen arbeiten.

Mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, der im Juli 2002 seine Arbeit aufnahm, soll ein neues Kapitel beim Schutz der Menschenrechte beginnen: Erstmals existiert ein ständiges Tribunal, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahnden soll.

07. Dezember 2006

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