EKD und katholische Kirche dringen auf humanitäres Bleiberecht

Hannover/Bonn (epd). Die Kirchen haben ein humanitäres Bleiberecht für rund 200.000 langjährig geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber gefordert. Bei der angestrebten Regelung müsse neben den Interessen des Staates auch die Lebenssituation der Ausländer beachtet werden, mahnten der Ratsvorsitzende der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, am Donnerstag. In einem Schreiben an die Innenminister von Bund und Ländern warnen sie davor, die Bleiberechtsregelung bei der Neufassung des Zuwanderungsgesetzes zur Verhandlungsmasse zu machen.

Die Innenministerkonferenz will Mitte November über eine Bleiberechtsregelung entscheiden. Als Ausgleich für eine solche Regelung dürften keine Verschärfungen erfolgen, so Huber und Lehmann. Sie wenden sich dagegen, die Situation geduldeter Ausländer zu erschweren, die nicht selbst dafür verantwortlich sind, dass sie Deutschland nicht verlassen können. Eine dauerhafte Kürzung der Sozialleistungen für die Betroffenen wäre ungerecht.

Die Kirchen treten dafür ein, eine Aufenthaltserlaubnis mit einem Arbeitsmarktzugang "auf Probe" zu erteilen. Notwendig seien dabei Ausnahmen für Behinderte, Kranke und Traumatisierte. "Bei der Ausgestaltung der Regelung ist darauf zu achten, dass die Anforderungen von den Betroffenen auch erfüllt werden können", fordern Lehmann und Huber.

Die Kirchen rügen Überlegungen, Staatsangehörigen bestimmter Länder aus Sicherheitsbedenken einen sicheren Aufenthaltsstatus zu verwehren. Dies gelte etwa für irakische Staatsangehörige: "Zur Terrorbekämpfung bietet das deutsche Recht andere und geeignetere Mittel als eine undifferenzierte Verdächtigung ganzer Personengruppen." Ferner kritisieren die Kirchen Pläne, ein Mindestalter beim Ehegattennachzug einzuführen oder vor der Einreise Sprachkenntnisse zu fordern. Dies sei mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie kaum zu vereinbaren.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland forderte ebenfalls die Innenminister von Bund und Ländern auf, sich auf eine "angemessene und gerechte" Bleiberechtsregelung zu einigen. Das Bleiberecht dürfe nicht an Bedingungen geknüpft sein, die von einem Großteil der Betroffenen nicht erfüllt werden könnten, erklärte das Kirchenparlament zum Abschluss seiner Tagung in Würzburg.

09. November 2006

Gemeinsame Pressemitteilung "EKD und Deutsche Bischofskonferenz mahnen humanitäre Bleiberechtsregelung an"