Kriminologe: Tötung auf Verlangen muss strafbar bleiben

Hannover (epd). Der hannoversche Kriminologe Professor Christian Pfeiffer hat sich gegen jede Form von aktiver Sterbehilfe ausgesprochen. Er lehnte es auch ab, die Beihilfe zum Suizid zu legalisieren, wie dies der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) und die Schweizer Sterbehilfe-Organisation "Dignitas" fordern. "Es wäre falsch, den Paragrafen 216 des Strafgesetzbuches so zu ändern, dass Tötung auf Verlangen nicht mehr strafbar ist", sagte der ehemalige niedersächsische Justizminister Pfeiffer am Freitag im epd-Gespräch.

Damit würde die Tabugrenze zum biblischen Gebot "Du sollst nicht töten" deutlich überschritten, betonte Pfeiffer, der das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen leitet. Die Gefahr des massiven Missbrauchs sei zu groß. So seien in den Niederlanden bereits körperlich gesunde Menschen auf eigenen Wunsch von Medizinern getötet worden: "Aktives Töten darf aber niemals die Aufgabe von Ärzten sein."

Vorrangig sei vielmehr, die Palliativmedizin zur Linderung von Schmerzen zügig auszubauen und die Hospizidee stärker zu unterstützen, verlangte der Jurist. Er selbst habe seine Mutter bis zu ihrem Tod in einem Hospiz begleitet und dankbar erlebt, dass es möglich sei, dem Sterben seinen Schrecken zu nehmen.

Justizsenator Kusch hatte gefordert, die Tötung auf Verlangen zu legalisieren, indem der entsprechende Paragraf 216 dem Abtreibungsparagrafen 218 angepasst wird. Darin ist geregelt, dass Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig sind, aber nach einer Konfliktberatung straffrei bleiben.

Nicht vergleichbar mit der Beihilfe zur Selbsttötung ist Pfeiffer zufolge die Regelung des Abtreibungsparagrafen, die gleichwohl problematisch sei. Die biografische Situation von werdenden Müttern sei eine andere als die von sterbenden Menschen.

04. November 2005

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